Landgericht Berlin entscheidet zugunsten der Mieter aufgrund hohen Alters

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Das Landgericht Berlin hat mit seinem Urteil vom 12.03.2019, Az. 67 S 345/18, die Rechte von älteren Mietern gestärkt und in dem dem Urteil zugrundeliegenden Rechtsstreit entschieden, dass das Alter der beiden wegen Eigenbedarfs gekündigten Mieter (84 und 87 Jahre) eine Form von Härtefall darstellt. Die beiden Mieter dürfen in ihrer Wohnung bleiben, trotz angemeldeten Eigenbedarfs.

Hintergrund des Rechtsstreites ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs. Die beiden 87 und 84 Jahre alten Senioren widersprachen der Kündigung und wiesen die Wohnungseigentümerin auf ihr Alter, ihren Gesundheitszustand und ihre finanziell beschränkte Situation hin.

In der Urteilsbegründung heißt es, dass die Mieter allein unter Berufung auf ihr hohes Lebensalter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen können. Den beiden Mietern stehe ein Anspruch auf eine zeitlich unbestimmte Fortsetzung des Mietverhältnisses zu. Der Verlust der Wohnung stelle auch unabhängig von gesundheitlichen Folgen eine „Härte“ für Senioren dar.

Schon zum Zeitpunkt der Kündigung im Jahr 2015 waren die beiden beklagten Senioren über 80 Jahre alt; die Richter führten insofern aus, dass ihr Alter „nach sämtlichen in Betracht zu ziehenden Beurteilungsmaßstäben hoch“ sei. In einem solchen Fall kann nur bei Geltendmachung von besonders gewichtigen persönlichen oder wirtschaftlichen Nachteilen dem Vermieter das Recht zur Eigenbedarfskündigung zugesprochen werden. In dem jetzt entschiedenen Fall wollte die Wohnungseigentümerin die Wohnung allerdings noch nicht einmal ganzjährig nutzen. Die Richter werteten dies so, dass es der Wohnungseigentümerin um „bloßen Komfortzuwachs und die Vermeidung unerheblicher wirtschaftlicher Nachteile“ gegangen sei.

Eine pauschale Altersgrenze, ab wann eine Berufung auf das Alter der Mieter einen Härtefall darstellt, nannte das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung nicht – es kommt also nach wie vor auf die Umstände des Einzelfalles an.

Das Landgericht Berlin hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen.


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