Landgericht Dessau verurteil Fiat Chrysler im Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz

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Weiteren Rückenwind erhalten Verbraucher im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA/jetzt: Stellantis) an deutschen Gerichten. Das Landgericht Dessau verurteilte den Autobauer am 14. April 2022 zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 42.964,84 Euro. Im Gegenzug muss der Verbraucher sein Knaus-Wohnmobil zurückgeben (Az. 4 O 315/21). Gerade die Wohnmobil-Branche ist vom Fiat-Skandal massiv betroffen. Die meisten Hersteller der Freizeitfahrzeuge setzen beim Basisfahrzeug auf den Fiat Ducato, dessen Motor nach Ansicht des Kraftfahrt-Bundesamtes die Abgasreinigung manipuliert. Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt. Derzeit führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen Daimler.

Seit Sommer 2020 ermittelt Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen FCA

Fiat-Kunden stehen seit Sommer 2020 unter Schock. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt durchsuchte vor knapp zwei Jahren Büroräume von Fiat und Iveco. Der Verdacht: Abgasmanipulation im großen Stil. Ermittlungsergebnisse liegen öffentlich derzeit zwar noch keine vor, trotzdem ist klar, dass der Autokonzern FCA von einem ausgewachsenen Diesel-Abgasskandal betroffen ist. Ganz offensichtlich manipuliert der Autobauer die Abgasreinigung in seinen Motoren so, dass die EU-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Fiat und Iveco verkaufen Fahrgestelle und Motoren an Herstellern von Reise- und Wohnmobilen. Zum Iveco Daily liegt mittlerweile ein Rückruf beim Kraftfahrt-Bundesamt vor. Damit hat der Diesel-Abgasskandal von FCA Einzug in eine gerade durch die Corona-Pandemie boomende Branche gehalten. Am 3. August 2020 hat Dr. Stoll & Sauer bereits die erste Klage in Deutschland im Abgasskandal gegen FCA am eingereicht.  Mittlerweile sind weit über 1000 Klagen der Kanzlei gegen FCA an deutschen Gerichten anhängig. Erste verbraucherfreundliche Urteile konnte die Kanzlei erringen. Auch steigt die Anzahl von Gutachten, die durch Gerichte in Auftrag gegeben worden sind. Der Skandal ist an den Gerichten angekommen.

Landgericht Dessau sieht im Abgasskandal bei Fiat Profitmaximierung 

Ein verbraucherfreundliches Urteil hat das Landgericht Dessau am 14. April 2022 gegen FCA gesprochen (Az. 4 O 315/21). Bei dem Urteil handelt es sich nicht um ein Versäumnisurteil. FCA hatte sich der Klage gestellt und sich geäußert. Das Gericht machte klar, dass dem Verbraucher durch Fiat Chrysler ein Schaden entstanden sei. Hier die wichtigsten Fakten zum Urteil am Landgericht Dessau:

  • Der Kläger kaufte im Juni 2018 das Knaus Wohnmobil für 50.199 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor der Abgasnorm Euro 6b ausgestattet.
     
  • Das Gericht folgte in wesentlichen Punkten den Anträgen des Klägers und verurteilte FCA nach §826 BGB aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 42.964,84 Euro. Der Verbraucher muss das Fahrzeug im Gegenzug zurückgeben. Der Kläger hat aus Sicht des Gerichts schlüssig vorgetragen, dass Fiat Chrysler im Basisfahrzeug des Wohnmobils eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat, die dazu führt, dass die Abgaswerte auf dem Prüfstand auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß optimiert werden. Im realen Straßenbetrieb wird dann die Umwelt verpestet und die Gesundheit der Menschen gefährdet. Die Abgasreinigung wird durch eine sogenannte Zeitschaltuhr nach rund 22 Minuten ausgeschalten. Das Gericht wertete diese Steuerung als unzulässige Abschalteinrichtung.
     
  • Der Vortrag zur „unzulässigen Abschalteinrichtung“ sieht das Gericht als unstreitig an. FCA habe sich vor Gericht nicht eindeutig geäußert, ob es die Zeitschaltuhr gebe oder ob der Autobauer nur der Ansicht sei, dass die Zeitschaltuhr nicht unzulässig sei. FCA habe auch nach Nachfragen des Gerichts sich nicht zu der Interpretation geäußert. Außerdem gehe die Untersuchungskommission „Volkswagen“, das Kraftfahrt-Bundesamt, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und die Robert Bosch GmbH davon aus, dass die Abgasrückführung nach ca. 22 Minuten deaktiviert werde. Bosch hatte gegenüber den Behörden dargelegt, dass das Unternehmen Fiat mit Abschalteinrichtungen versorgt habe.
     
  • Für das Gericht ist darüber hinaus klar, dass sich eine solche Abschalteinrichtung nicht nur im Wohnmobil des Klägers finden lässt, sondern auch in einer Vielzahl weiterer FCA-Fahrzeuge "Andere Gründe, als die größtmögliche Profitmaximierung, sind hierfür nicht ersichtlich", betonte das Gericht in seiner Begründung. Den Umweltschutz und die Risiken des Käufers, ein nicht gesetzkonformes Fahrzeug zu nutzen, habe der italienische Fahrzeughersteller der Profitmaximierung untergeordnet, so das Landgericht. "Schon aus der Funktionsweise der Zeitschaltuhr wird deutlich, dass diese einzig und allein dafür geschaffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften zu umgehen."
     
  • Dem Kläger ist aus Sicht des Gerichts beim Kauf ein Schaden entstanden.
  • Das Gericht ging bei Wohnmobilen von einer Gesamtlebensdauer von 25 Jahre aus. Der Kläger muss sich eine Nutzungsentschädigung für das Fahrzeug anrechnen lassen.
     
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Foto(s): Pixabay

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