Fiat Chrysler im Wohnmobil-Abgasskandal vom LG Dessau zu Schadenersatz verurteilt

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Fiat Chrysler Automobiles ist im Wohnmobil Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Dessau sprach mit Urteil vom 14. April 2022 dem Käufer eines Wohnmobils des Herstellers Knaus, das auf einem Fiat Ducato aufbaut, Schadenersatz zu (Az. 4 O 315/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Motor des Fahrzeugs eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und Fiat als Motorenhersteller schadenersatzpflichtig.

Der Kläger hatte das Wohnmobil des Herstellers Knaus im Juni 2018 als Neufahrzeug gekauft. Als Basis für das Wohnmobil dient ein Fiat Ducato mit 2,3 Liter Motor und der Abgasnorm Euro 6.

Im Zuge des Dieselskandals hatte die Untersuchungskommission „Volkswagen“ festgestellt, dass auch in Fahrzeugen des Autoherstellers Fiat Chrysler, inzwischen zu Stellantis gehörend, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Diese bewirkt, dass die Abgasnachbehandlung 22 Minuten nach Motorstart reduziert bzw. abgeschaltet werde. Damit ist sie gerade lange genug für den 20-minütigen Abgastest im Prüfzyklus aktiv.

Auch in seinem Knaus-Wohnmobil komme solch eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz führte der Kläger an und machte Schadenersatzansprüche geltend.

Das Landgericht Dessau folgte seinen Ausführungen und sprach ihm gemäß § 826 BGB Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu. Fiat ist es in dem Verfahren nicht gelungen, den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu widerlegen.

Fiat habe den Fiat Ducato, der als Basisfahrzeug für das Wohnmobil des Klägers dient, hergestellt und mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet, so das LG Dessau. Durch eine Zeitschaltuhr, die nach ca. 22 Minuten die Abgasrückführungsrate fast auf null reduziere bzw. durch die Deaktivierung der Regeneration des NOx-Speicherkatalysators werde die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter normalen Betriebsbedingungen reduziert. Derartige Abschalteinrichtungen seien unzulässig, stellte das Gericht klar.

Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er daher die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Dessau.

„Eine Reihe von Gerichten hat Fiat im Wohnmobil Abgasskandal inzwischen verurteilt. Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung zeigt, dass gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Möglich ist nicht nur die Rückabwicklung des Kaufvertrags, sondern auch der sog. kleine Schadenersatz. Dabei kann der Kläger das Fahrzeug behalten, hat aber Anspruch auf die Minderung des Kaufpreises. Gerade bei Wohnmobilen kann das eine interessante Option sein.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal



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