Landgericht Lübeck verurteilt die Audi AG zu Schadensersatz im Abgasskandal

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Das Landgericht Lübeck (10 O 49/18) hat die Audi AG und Volkswagen AG zur Rücknahme eines Audi Q 5 2.0 TDI gegen Zahlung von 30.831,95 Euro verurteilt. Das Fahrzeug hatte der Kläger am 31.01.2104 erworben.

Das Gericht führte aus, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden ist und somit dem Kläger ein Schaden entstanden ist, der durch die Audi AG als Hersteller des Fahrzeugs und durch die Volkswagen AG als Hersteller des Motors vorsätzlich und sittenwidrig verursacht wurde.

Was können Sie bei den (EA 189) 1,6 l TDI und 2,0 l TDI Motoren tun?

In Betracht kommen Schadensersatzansprüche nach § 826 BGB wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung. Diese verjähren binnen drei Jahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Betroffene Kenntnis von allen anspruchsbegründenden Tatsachen hat oder hätte haben müssen.

Nach unserer Auffassung haben Betroffene bei den 1,6 l TDI und 2,0 l TDI Motoren bei Volkswagen, Audi, Skoda, Seat noch gute Chancen, ihre Ansprüche gegen den Hersteller bis zum Jahresende 2019 geltend zu machen. Es gibt sehr gute Argumente, weshalb die Ansprüche noch nicht verjährt sind. Maßgeblich ist immer die individuelle Kenntnis des Betroffenen.

Was können Sie bei den 3 Liter Motoren (Audi, Porsche) tun?

Viele Betroffene haben ein Rückrufschreiben erhalten. Diese sollten nicht an dem Rückruf teilnehmen, sondern Schadensersatz verlangen. Es bestehen Schadensersatzansprüche dahingehend, dass das Fahrzeug gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung zurückgegeben werden kann. Die Verjährung greift hier erst 3 Jahre nach Kenntniserlangung (z. B. Erhalt des Rückrufschreibens).

Was können Sie bei den Daimler Motoren OM 651 und OM 642 tun?

Sofern Sie ein Fahrzeug mit einem OM 651 oder OM 642 Motor haben, sollten Sie Ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen. Wir führen bereits Klagen und sehen Erfolgsaussichten, dass die vorhandenen Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung erkannt werden und den Eigentümern Haltern Schadensersatz zugesprochen wird.

Die Rechtsanwaltskanzlei Meyer hat bereits mehrere Urteile zum Abgasskandal erstritten und vertritt bundesweit Betroffene gegen Hersteller und Händler im Abgasskandal. Dabei geht der persönliche Kontakt zu den Mandanten nicht verloren.

Betroffene müssen mit erheblichen Wertverlust ihrer Fahrzeuge rechnen. Viele unserer Mandanten, die sich für ein Update entschieden haben, berichten über Probleme, wie fehlende Leistung und Nachlaufen der Lüftung, Problemen mit der Abgasrückführung (AGR-Ventil) und erhöhtem Verbrauch.

Wie können Sie weiter vorgehen?

Sprechen Sie uns an! Wir prüfen, ob Sie betroffen sind, berechnen Ihnen kostenfrei die Höhe Ihres Schadenersatzanspruchs, geben Ihnen eine kostenlose Einschätzung der Erfolgschancen gegenüber dem Händler und Hersteller und setzen Ihre Ansprüche bundesweit durch.

Weitere Informationen finden Sie auf der Kanzleihomepage.



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