Landgericht München I stellt Datenschutzverstoß bei Scalable Capital GmbH fest

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Das Landgericht München I hat in seinem aktuellen Urteil vom 09.12.2021 - Az. 31 O 16606/20 (nicht rechtskräftig)   - zum Thema Schadensersatz bei einer Datenschutzverletzung

 entschieden, dass die Scalable Capital GmbH Schadensersatz an den geschädigten Verbraucher bezahlen muss, weil das Unternehmen die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten nicht ausreichend gesichert habe.

Denn jede Person - so das Gericht unter Bezug auf die DSGVO -, der wegen eines Verstoßes gegen die Verordnung gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen das Unternehmen, welches personenbezogene Daten speichert und verarbeitet.

Ferner hat die Beklagte auch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Es konnte hier dahingestellt bleiben, ob der Beklagten etwaige Sicherheitsmängel bei dem beauftragten Drittunternehmen zugerechnet werden können. Denn die Beklagte hat selbst keine ausreichenden organisatorischen Maßnahmen vorgenommen, um den streitgegenständlichen Datenverlust zu verhindern (vgl. auch Art. 82 Abs. 4 DSGVO).

Das LG Stuttgart folgte in einer Parallelsache gegen die Scalable Capital GmbH (Az.: 21 O 30/21) in der mündlichen Verhandlung vom 16.02.2022 der Auffassung des LG München I und kündigte insoweit vorläufig an, dass es die Rechtsauffassung des LG München I – was die Haftung der Scalable Capital GmbH gegenüber dem hiesigen Kläger betrifft – grundsätzlich teile. Herr Rechtsanwalt Johannes Haun vertritt beim Verfahren vor dem LG Stuttgart den Kläger, welcher wie viele andere Kunden auch durch den öffentlich bekannt gewordenen Datenvorfall bei der Scalable Capital GmbH im Jahre 2020 betroffen ist.

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