Landgericht Passau weist Klage des RA Heyl wegen Verjährung ab.

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Wieder einmal ist Rechtsanwalt Ralf Heyl, ein bundesweit bekannter Aufkäufer und Beitreiber von Altforderungen aus dem Bestand von Geschäftsbanken, insbesondere der Deutschen Postbank, mit einer Klage gegen einen früheren Postbankkunden gescheitert.

Der beklagte Postbankkunde hatte bis 2014 ein Postbank Business Girokonto, das seitens der Postbank zum 30.06.2014 gekündigt und aufgelöst worden war. Das streitige Verfahren vor dem Landgericht Passau wurde von RA Heyl im Dezember 2019 aufgenommen mit dem Antrag, den Beklagten zur Zahlung von rd. 9.500 € zu verurteilen. Mit Urteil vom 11.05.2020 hat das Landgericht Passau nunmehr die Klage des RA Heyl wegen Verjährung abgewiesen.

Das Landgericht Passau ist der von uns vertretenen Rechtsauffassung gefolgt und hat sich zur Begründung auf den von uns vorgebrachten Einwand der Verjährung gestützt. Obgleich sich RA Heyl auf die Vorschrift des § 497 Abs. 3 BGB bezogen hat, wonach die Verjährung von Darlehensforderungen – sofern Verzug vorliegt – für die Dauer von 10 Jahren gehemmt ist. Das Landgericht hat jedoch festgestellt, dass es sich bei dem vorliegenden Girokontovertrag schon nicht um ein Verbraucherdarlehen handele, weshalb § 497 Abs. 3 BGB keine Anwendung finde. Das hat zur Folge, dass die geltend gemachte Forderung der Verjährung von drei Jahren unterliegt und mithin am 01.01.2018 verjährt war. Für die Annahme eines Verbraucherdarlehensvertrags sei nichts ersichtlich, so das Landgericht Passau, wie der klagende RA Heyl es auch nicht vermocht hat nachzuweisen, dass der Postbankkunde in Verzug gesetzt wurde, zumal allein die Mitteilung über die Auflösung des Kontos hierfür nicht ausreicht.

Wir haben in den letzten Jahren eine Vielzahl von Schuldnern bzw. Betroffenen vertreten und davor bewahrt, längst verjährte Forderungen zu begleichen. Wenn eine Forderung verjährt ist, ist die Zahlungsverweigerung berechtigt, sodass insoweit weder Zwangsmaßnahmen noch gar ein Schufa-Eintrag o.ä. gerechtfertigt wäre. Betroffenen stehen wir jederzeit gern für eine Prüfung und unverbindliche Erstberatung zur Verfügung.

Weitergehende Informationen und auch Entscheidungen finden Sie beispielsweise unter: www.bank-schulden-inkasso.de

hünlein rechtsanwälte
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht



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