LBB Stratego Grund geschlossen – Was können Anleger jetzt tun?

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Seit dem 30.03.2012 ist der Dachfonds LBB Stratego Grund für unbestimmte Zeit geschlossen. Anleger, die Anteile am LBB Stratego Grund besitzen, sich können sich daher nicht mehr wie gewohnt von ihren Anteilen trennen. Die Anteilsrücknahme ist für unbestimmte Zeit ausgesetzt. Probleme und Abwicklungen der offenen Immobilienfonds, in die der Dachfonds investierte, verursachten die Schließung. Da die Krise der offenen Immobilienfonds noch nicht überstanden ist, können die Anleger des LBB Stratego Grund noch nicht auf eine baldige Wiedereröffnung hoffen. Betroffen sind auch Anleger des LBB Stratego Grund, die Spar- und Auszahlungspläne haben.

Der von der Sparkasse Berlin vertriebene Mischfonds LBB Stratego Grund (Wertpapierkennnummer A0ERSF) wurde im Jahr 2005 gestartet und investiert schwerpunktmäßig in 15 offene Immobilienfonds. Allerdings haben etliche dieser Zielfonds mit schweren Problemen zu kämpfen, was sich auch auf den LBB Stratego Grund auswirkt. So wurden die Zielfonds Morgan Stanley P2 Value, TMW Weltfonds, KanAm Grundinvest und seit neuestem auch der SEB Immoinvest von der endgültigen Auflösung ereilt und werden in den kommenden Jahren abgewickelt. Beim Zielfonds KanAm SPEZIAL Grundinvest wurde die Schließung um weitere 9 Monate verlängert. In Zahlen ausgedrückt war am 30.04.2012 bei 52,55 % der Zielfonds des LBB Stratego Grund keine Anteilsrückgabe möglich.

Doch auch im Fall einer Wiedereröffnung des LBB Stratego Grund - deren Termin noch nicht absehbar ist - müssen sich die Anleger auf grundlegende Veränderungen einstellen. So wird ab dem 01.01.2013 die Anteilsrücknahme nur noch bedingt und nicht mehr jederzeit möglich sein. So können Anleger ab nächstem Jahr pro Kalenderhalbjahr nur noch Anteile im Wert von 30.000 Euro zurückgeben. Auch wird eine Mindesthalte- und Kündigungsfrist für die Anteile eingeführt. Dies kündigte die Fondsgesellschaft LBB Invest in einer Anlegerinformation vom 12.04.2012 an.

Interessengemeinschaft für Anleger des LBB Stratego Grund

Im Rahmen einer rechtlichen Beratung kann beispielsweise die Anlageberatung auf schadensersatzauslösende Falschberatung überprüft werden. Ein Schadensersatzforderung gegen Banken oder Berater kann beispielsweise dann bestehen, wenn die Anleger bei der Anlageberatung nicht richtig über die Risiken, die mit einer Investition in einen Dachfonds wie den LBB Stratego Grund verbunden sind, aufgeklärt wurden. So war ein Hinweis darauf, dass Dachfonds unbefristet schließen können, notwendig. Das Schließungsrisiko war auch nicht fernliegend, da die Krise der offenen Immobilienfonds bereits im Jahr 2004 begann. Auch war der LBB Stratego Grund wegen der Schließungsmöglichkeit nicht für Anleger geeignet, die jederzeit über ihr Geld verfügen wollen. Auch musste Anlegern ein Prospekt, in dem der LBB Stratego Grund beschrieben wird, übergeben werden.

Wurden diese oder ähnliche Aufklärungspflichten verletzt, können Anleger des geschlossenen LBB Stratego Grund eine Schadensersatzklage erheben. Eine solche Klage führt auch dazu, dass sich die Anleger im Erfolgsfall von ihren Anteilen an dem Dachfonds trennen können. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds und deren speziellen Problemen. Unabhängig hiervon können Anleger sich der Interessengemeinschaft LBB Stratego Grund anschließen. Hierbei geht es um Ansprüche gegenüber der LBB-Invest.


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