LeaseTrend AG - Insolvenzverwalter fordert vermeintlich negatives Abfindungsguthaben - was tun?

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Rechtsanwalt Kilian beschäftigt sich schon seit einigen Jahren mit der LeaseTrend AG und deren atypisch stillen Beteiligungsmodellen („Classic“, „Classic Plus“, „Sprint“).

Über das Vermögen der LeaseTrend AG wurde zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 1542 IN 2085/21). Im Nachgang der Insolvenzeröffnung fordert nun der Insolvenzverwalter über Jaffé Rechtsanwälte, Anleger dazu auf, ein vermeintlich negatives Abfindungsguthaben auszugleichen.

Auch die LeaseTrend AG selbst hatte dies bereits vorher versucht.

Rechtsanwalt Kilian hatte in der Vergangenheit entsprechende Forderungen der LeaseTrend AG stets unter dem Hinweis auf die offensichtlich unzutreffenden Berechnungen der LeaseTrend AG zurückgewiesen.

Denn die Berechnungen der Wirtschaftsprüfer der LeaseTrend AG, die zu einem vermeintlich negativen Abfindungsguthaben führen, entsprechen nicht den gesellschaftsvertraglich geschuldeten Berechnungen:

Die Berechnungen sind vielmehr unzutreffend und unschlüssig.

Dieser Argumentation von Rechtsanwalt Kilian folgte beispielsweise auch das Amtsgericht Amberg in einem von Rechtsanwalt Kilian geführten Verfahren. Dort wurde hierauf ein entsprechender Beweisbeschluss erlassen, um dieser Annahme nachzugehen.

Die Folge:

Die Mandantin von Rechtsanwalt Kilian musste das vermeintlich negative Abfindungsguthaben bis zum heutigen Tage nicht ausgleichen: Anleger sollten deshalb nicht ungeprüft auf eine Forderungen des Insolvenzverwalters zahlen.

Auch der Insolvenzverwalter scheint erkannt zu haben, dass die Berechnungen der LeaseTrend AG nicht ohne weiteres schlüssig sind. Denn er bietet den Betroffenen nun an die Angelegenheit mittels einer Verjährungsvereinbarung zurückzustellen, damit beide Parteien die Begründetheit der Forderung prüfen können.

Unsere Empfehlung: 

Die Anleger sollten sich nicht unter Druck setzen lassen und Zahlungsaufforderungen zum Ausgleich der negativen Auseinandersetzungsguthaben bzw. negativen Abfindungsguthaben nicht ohne juristische Prüfung nachkommen. 

Denn es bestehen für die Anleger solide Verteidigungsmöglichkeiten. Diese führen bei Einschlägigkeit dazu, dass ein negativer Saldo nicht ausgeglichen bzw. bezahlt werden muss.

Hilfestellung für die Anleger:

Um betroffenen Anlegern eine erste Einschätzung hinsichtlich ihrer Möglichkeiten zu geben, bieten wir den Betroffenen eine kostenfrei telefonische Beratung an.

Auf der Basis dieser Erstberatung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflicht.

Wurden Sie ebenfalls zum Ausgleich eines vermeintlich negativen Abfindungsguthabens aufgefordert? Dann melden Sie sich bei uns, wie helfen Ihnen weiter.

Dabei beantworten wir Ihnen auch folgende Fragen:

  1. Bekommen Sie Ihr Geld zurück?
  2. Hat der Insolvenzverwalter noch Ansprüche gegen Sie?
  3. Was sollten Sie als Gläubiger der LeaseTrend AG beachten?
  4. Können Sie Geld, das Sie an die LeaseTrend oder deren Anwälte gezahlt haben, zurückfordern?

Recht, Gesetze und Insolvenzverfahren sind kompliziert. Ohne den Rat von Experten verliert man schnell den Überblick. Deshalb sollten Sie sich in Rechtsfragen auf die Kompetenz und Erfahrung eines Rechtsanwaltes verlassen. Gerne hören wir von Ihnen.

Sie erreichen uns wie folgt:

KILIAN RECHTSANWÄLTE

Am Alten Güterbahnhof 5

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