Leasing: Leasingfahrzeug - Was ist bei der Vollkaskoversicherung zu beachten?

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Benötigt man bei einem Leasingfahrzeug eine Vollkaskoversicherung oder reicht nicht auch eine Teilkaskoversicherung?                                 

Nahezu jeder Auto Leasingvertrag verpflichtet zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Folglich muss der Leasingnehmer den gesamten Zeitraum des Leasingvertrags mit einer Vollkaskoversicherung abdecken.

Im Gegensatz zum Autokauf gehört das Leasingfahrzeug nicht Ihnen, sondern einem Dritten, nämlich der Leasinggesellschaft. Während der Leasingzeit ist aber der Leasingnehmer für den Zustand des Leasingfahrzeugs verantwortlich. D.h. im Falle eines Verkehrsunfalls mit Totalschaden oder einem Diebstahl des Leasingfahrzeugs haftet der Leasingnehmer hierfür.

Was ist eine Kaskoversicherung?

Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung gegen Schäden am Auto. Man unterscheidet zwischen Vollkasko und Teilkasko.

Die Teilkasko übernimmt die Kosten, wenn Ihr Auto durch äußere Einflüsse beschädigt, entwendet oder zerstört wurde (in der Regel nicht versichert: Vandalismus). Die Vollkasko zahlt u.a. Schäden, die der Halter selbst verursacht hat.

Eine Teilkaskoversicherung ist daher für ein Leasingfahrzeug nicht ausreichend.

Um für alle Fälle abgesichert zu sein reicht auch eine "Standard" - Vollkaskoversicherung in der Regel nicht aus.


Welche Zusatzbausteine sind daher bei der Vollkasko sinnvoll?

 

 1.       Ausschluss der Einrede der “groben Fahrlässigkeit”

  • bei grober Fahrlässigkeit kann sich die Versicherung weigern den Schaden am Leasingfahrzeug zu zahlen
  • als Leasingnehmer laufen Sie Gefahr ganz oder teilweise auf den Kosten des Schadens sitzenzubleiben

Schließen Sie deshalb eine Vollkaskoversicherung ab, die auch grobe Fahrlässigkeit absichert.


2.        Ausschluss der „Werkstattbindung“

Eine Vollkaskoversicherung mit Werkstattbindung bietet dem Versicherten besonders günstige Konditionen, wenn er im Gegenzug Reparaturen nur in den Partnerwerkstätten des Versicherers durchführen lässt. Für Leasingfahrzeuge ist eine solche Klausel nicht anzuraten.

Denn Eigentümer des Fahrzeugs ist der Leasinggeber und dieser kann Vorgaben zu den Werkstätten machen, in denen der Wagen repariert werden soll. Damit möchten Leasinggeber sicherstellen, dass die Reparatur qualitativ hochwertig ausgeführt wird und bei Wiederveräußerung des Leasingfahrzeugs keine Wertminderung eintritt.

Spätestens bei Rückgabe des Leasingfahrzeugs nach Vertragsende kann eine nicht ordnungsgemäß ausgeführte Reparatur zu Problemen führen bzw. Kosten erzeugen welche vom Leasingnehmer zu tragen sind.

 

3.        Neupreisklausel abschließen

Die Neuwertentschädigung ist eine Zusatzklausel der Vollkaskoversicherung. Für eine bestimmte Zeit – in der Regel: 6 bis 24 Monate – zahlt Ihnen der Versicherer im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls den Neupreis des Wagens. Die Länge der Frist hängt von der Tarifvariante ab.

  • normalerweise ersetzt die Vollkaskoversicherung nur den Wiederbeschaffungswert; dabei berücksichtigt die Versicherung Abnutzung, Alter und Gebrauch des Autos
  • ein Neuwagen verliert in den ersten Monaten erheblich an Wert. Es ist daher ratsam den Neuwert zu versichern und die Kaskoversicherung in dieser Zeit im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens den Neu- oder Kaufpreis des Autos ersetzt

Manche Versicherer begrenzen die Neupreisentschädigung in bestimmten Fällen:

  • Leasingnehmer ist nicht Erstbesitzer des Fahrzeugs; Tageszulassungen und Vorführwagen und / oder Fahrzeuge mit anderen Vorbesitzern fallen daher bei vielen Versicherern aus dem Versicherungsumfang heraus. Achten Sie hierauf!


Meine Ratschläge für Sie:

 

  • Klären Sie vor Abschluss des Leasingvertrags welche Kosten durch die Vollkaskoversicherung auf Sie zukommen
  • Achten Sie hierbei auf den richtigen Versicherungsumfang
  • Im Zweifel sollten Sie sich den Versicherungsumfang schriftlich von Ihrem Versicherungsmakler oder der Versicherung zusichern lassen (hier nicht zu nachlässig sein: versprochen wird viel, gehalten wenig!)

 Für Details besuchen Sie bitte meine Internetseite: www.Leasingkontrolle.de

Im nächsten Artikel erfahren Sie: Was ist eine GAP Versicherung und wieso brauche ich diese neben der Vollkaskoversicherung!

                                                                                                                                               



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