Leben und selbstständiges Arbeiten in den USA – Steuerpflicht in Deutschland? GER/ENG version

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Wohnen und selbstständiges Arbeiten in den USA / Steuerpflicht in Deutschland?

Bei einem Wohnsitz in Deutschland ist man nach nationalen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig. Dies gilt zunächst insgesamt für das sog. Welteinkommen. Aufgrund einer bspw. doppelten deutsch-amerikanischen Staatsbürgerschaft und des Wohnsitzes in den USA unterliegt eine Person auch dort in den USA grundsätzlich der unbeschränkten Steuerpflicht, aber auch bei dem festen Wohnsitz in den USA und anderslautender Staatsangehörigkeit kann dies der Fall sein.

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden greift das von sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ein, dem sowohl Deutschland als auch die USA angehören. Bei einem Wohnsitz in beiden Staaten wird auf die sog. steuerliche Ansässigkeit abgestellt. Diese richtet sich nach dem Mittelpunkt der Lebensinteressen. Wenn der Schwerpunkt des Wohnens, Lebens und der Arbeit hier in den USA liegen, liegt grds. eine abkommensrechtliche Ansässigkeit in den USA vor.

Diese Festlegung ist wichtig, wenn es im zweiten Schritt zu der Zuordnung der jeweiligen Einkünfte kommt:

Mieteinkünfte beispielsweise von in den USA liegenden Immobilien sind in den USA zu versteuern, Art. 6 DBA. Selbstständige Einkünfte aus Firma fallen nach Wegfall des gesonderten Art. 14 DBA USA sodann unter die Unternehmensgewinne nach Art 7 DBA (nicht Art. 21 DBA). Diese Einkünfte sind in den USA zu versteuern, wenn das Unternehmen dort ihren Sitz bzw. den Ort der Geschäftsleitung hat. Die Einkünfte wären in Deutschland zu versteuern, wenn die Dienstleistungsfirma in Deutschland eine Betriebsstätte, also eine feste Geschäftseinrichtung, erzielen würde. Dies könnte auch dann sein, wenn während der Aufenthalte in Deutschland hier regelmäßig Verträge im Namen der Dienstleistungsfirma abgeschlossen würden, Art 5 (5) DBA.

Daher ist es nach vorgenannten Angaben wahrscheinlich, dass in Deutschland keine Steuererklärung abzugeben ist, da keine in Deutschland zu besteuernden Einkünfte vorliegen. Natürlich kann und darf das Finanzamt aufgrund der unbeschränkten Steuerpflicht eine Steuererklärung anfordern, um die Einkünfte zu prüfen. Dem müsste auch Folge geleistet werden, das Finanzamt kennt die Situation im Einzelfall ja nicht. Ggf. ist daher zu empfehlen, dem Finanzamt pro aktiv schriftlich die Einkommens- und Lebensverhältnisse anzuzeigen, um eine Aufforderung zu vermeiden.

english version:

Living and working selfemployed in the US / tax liability in Germany?

If you live in Germany, you are subject to unlimited tax liability under national provisions of the Income Tax Act. This applies first of all to the so-called world income. Due to, for example, dual German-American citizenship and residency in the USA, a person is fundamentally subject to unrestricted tax liability in the United States, too. But it ca also occur to living in the United States not depending on the nationality.

In order to avoid double taxation this intervenes from so-called double taxation agreement which both countries Germany and the USA signed in. If you are a resident of both states you are referred to the so-called tax liability. This depends on the center of vital interests. If the focus of living and working lies here in the US, the US-taxibility is applicable.

This definition is important when the second step is to allocate the respective income:

Rental income for example of US real estate is taxable in the USA, Art. 6 DBA. After the discontinuation of the separate Art. 14 DBA USA, self-sufficient income from the company then falls under the corporate profits according to Art. 7 DBA (not Art. 21 DBA). These are taxable in the United States if the company has its head office or place of business there. The incomes would be taxable in Germany if the service company in Germany was a 'Betriebstaette', head quarter. This could also be the case if contracts were regularly concluded on behalf of the service company during the stay in Germany, Art 5 (5) DBA.

Therefore, according to the above information, it is likely that no tax return has to be given in Germany as there is no income taxable in Germany. Of course, the tax office may request a tax return due to the unrestricted tax liability to check the results. The consequences should also be met, the tax office does not know the situation in individual cases. Possibly it may therefore be advisable to inform the tax office proactively in writing about the income and living conditions in order to avoid a request.



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