Lebensversicherung bei HUK Coburg: Widerspruchsmöglichkeit?

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Zahlreiche Lebensversicherungen unter Druck

Viele deutsche Finanzdienstleister wie die HUK Coburg Lebensversicherung AG geraten immer mehr in Bedrängnis. Jüngst ist das Thema in den Medien aufgegriffen worden. Fazit: Viele Lebensversicherungen geraten in naher Zukunft möglicherweise in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten. Grund dafür ist das anhaltende Zinstief auf dem internationalen Finanzmarkt. Diverse Versicherer erwirtschaften keine Überschüsse mehr, häufig muss mehr Geld in Rücklagen fließen. Nicht unwahrscheinlich ist, dass alte Verträge gar nicht mehr bedient werden können. In diesen älteren Tarifen war es Usus, dass Garantien über hohe Renditen abgegeben wurden – über 4 Prozent waren keine Seltenheit. Die HUK Coburg Lebensversicherung und andere Versicherer warben zudem mit Überschussbeteiligungen und horrenden Summen, die zum vorgesehenen Zeitpunkt ausgeschüttet werden sollten. Diese Versprechen können meist nicht gehalten werden, der Abschluss einer Lebensversicherung bei HUK Coburg oder anderen Dienstleistern kann sich als Verlustgeschäft entpuppen.

Ausstieg durch Widerspruchs für HUK Coburg Kunden?

Immer mehr Verbraucher ziehen in Erwägung, ihr Kapital aus der eigenen Lebensversicherung abzuziehen. Eine Ausstiegsmöglichkeit wird gesucht, die das eigene Ersparte schont bzw. unberührt lässt. Da kommt zum einen die Kündigung in den Sinn. Allerdings zieht eine Kündigung in vielen Fällen hohe Verluste des Kunden nach sich. Kündigt ein Versicherter seine Lebensversicherung bei der HUK Coburg oder einem anderen Versicherungsunternehmen, zahlt diese den sogenannten Rückkaufswert aus. Das ist ein vom Versicherer bemessener Betrag, oft nur ein Bruchteil der Ersparnis. Wer kündigt, verliert also einen nicht unbeachtlichen Teil der angesparten Geldsumme.

Für tausende Verbraucher in Deutschland gibt es eine weitere Option, die noch nicht weitläufig bekannt ist. Es geht um das sogenannte „ewige“ Widerspruchsrecht. Weil Versicherungen in etlichen Jahren Fehler beim Vertragsschluss machten, ist das Widerspruchsrecht in vielen Fällen noch heute existent. Die eigentlich zweiwöchige Frist setzte in diesen Fällen nicht ein, der Widerspruch ist „ewig“ möglich. 

Vorteile des Widerspruchs bei Lebensversicherungen

Der Widerspruch hat den entscheidenden Vorteil, dass damit für den Kunden keine Verluste einhergehen. Auf den erfolgreichen Widerspruch folgt die Rückabwicklung des gesamten Versicherungsvertrages. Abgesehen vom Risikoanteil erhält der Kunde alle gezahlten Beiträge und Zinsen zurück. Nach dem Widerspruch kann über das real Ersparte verfügt werden. Der Verbraucher kann neue Anlageoptionen suchen, die langfristig sicher sind oder effiziente Investitionen vornehmen. Der „ewige“ Widerspruch kann für viele Versicherte in Deutschland die Rettung des eigenen Kapitals bedeuten. Die eigenen Möglichkeiten zu überprüfen, ist deshalb stets empfehlenswert. 

Wer ist bei seiner Lebensversicherung zum Widerspruch berechtigt?

Voraussetzung, um die Vorzüge des „ewigen“ Widerspruchsrechts genießen zu können, ist eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung. Jeder Kunde erhält bei Vertragsschluss eine Widerspruchsbelehrung. Diese soll umfassend und verständlich über das Widerspruchsrecht aufklären. Das Gesetz schreibt vor, dass diese Belehrung ein gewisses Maß an Deutlichkeit vorweisen muss. Zwischen 1994 und 2007 wurde allerdings übermäßig häufig gegen dieses sogenannte Deutlichkeitsgebot verstoßen. Viele Belehrungen aus der Zeit wiesen Fehler auf, so urteilte schon der BGH. Folge dieser fehlerhaften Belehrungen ist, dass die Frist des Widerspruchsrechts nie zu laufen begann. Kurz: Wer eine falsche Belehrung erhalten hat, kann in der Regel noch heute sein Widerspruchsrecht ausüben – und das auch, wenn der Versicherungsvertrag bereits gekündigt ist.

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Stets ist es jedoch erforderlich, den Einzelfall genauestens zu überprüfen. Ob ein Widerspruchsrecht besteht, ob sich der Widerspruch lohnt und welche Vorteile daraus erwachsen, müssen Profis begutachten. Die Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden bietet allen Betroffenen eine kostenlose Erstprüfung der Sachlage an. Unsere Experten beurteilen Ihren Versicherungsvertrag aus rechtlicher und finanzieller Sicht und geben Ihnen eine Einschätzung über Ihre Chancen und Risiken. Sie gehen keine Verpflichtungen ein! 

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