Lebensversicherung widerrufen statt kündigen, verkaufen oder beleihen

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Zahlreiche Deutsche investieren in kapitalbildende Lebensversicherungen, um sich im höheren Lebensalter abzusichern. Der einstige Verkaufsschlager für die Altersvorsorge ist in der Niedrigzinsphase ins Wanken geraten.

Die Wertentwicklung, die nicht den positiven Prognosen bei Vertragsabschluss entspricht, enttäuscht häufig die Versicherten.

Gründe dafür:

  • geringe Renditen
  • hohe Abschlussprovisionen
  • hohe Verwaltungskosten

In nicht wenigen Fällen suchen die Versicherten nach Möglichkeiten, sich von der Lebensversicherung zu trennen, und informieren sich über Möglichkeiten der Kündigung, des Verkaufs und dem Beleihen der eigenen Lebensversicherung.

Eine weitere Möglichkeit, sich von Lebensversicherung zu trennen und bis zu Tausende Euro zu sparen, ist der Widerruf.

In den Medien als „Widerrufsjoker“ bezeichnet, können sich Versicherte noch heute von ihrer Lebensversicherung lösen und dabei erhebliche Ersparnisse erzielen.

Der Bundesgericht hat in mehreren Urteilen entschieden, dass ein sogenanntes ewiges Widerspruchsrecht besteht, wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht aufgeklärt wurde (IV ZR 76/11, IV ZR 348/14, IV ZR 448/14).

Die trifft generell bei Verträgen zu, die zwischen dem 29. Juli 1994 und 31.12.2007 abgeschlossen wurden. Der Widerruf ist auch möglich, wenn der Vertrag bereits gekündigt wurde oder die Versicherung regulär abgelaufen ist.

Durch den Widerruf erhält der Versicherte nicht nur bis zu sämtliche Beitragszahlungen, sondern auch die Zinsen zurück, die das Versicherungsunternehmen mit Ihrem Geld erwirtschaftet hat (die sogenannte Nutzungsentschädigung).

Nach Schätzungen der Verbraucherzentrale Hamburg können mindestens 24 Millionen Lebensversicherungen rückabgewickelt werden.

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