Lebensversicherungen der HUK Coburg – steigen Sie jetzt aus unrentablen Lebensversicherungen aus!

  • 3 Minuten Lesezeit

Unattraktive Lebensversicherungsverträge ohne Verluste verlassen! Jetzt Widerspruchsrecht prüfen lassen – mit Werdermann | von Rüden

Als Versicherungsnehmer bei der HUK Coburg sollten Sie Ihren Lebensversicherungsvertrag einmal Experten zur Prüfung vorlegen. Möglicherweise besteht nämlich Ihr Widerspruchsrecht zum Vertrag trotz jahrelanger Laufzeit noch fort. Dann können Sie sich heute ganz bequem per Widerspruch von Ihrem ungeliebten Vertragsverhältnis trennen.

Warum lohnt sich ein Widerspruch?

Für viele Versicherungsnehmer liegt das auf der Hand. Versicherer, wie die HUK Coburg, versprachen Verbrauchern hohe Renditen aus ihren Verträgen. Vielfach rechneten sich die Verträge für die Versicherungsnehmer aber nicht, die erwarteten Renditen fielen wegen schlechter Entwicklung der Verträge regelmäßig weg.

Die Möglichkeit, den Vertrag durch Kündigung zu beenden, ist für Verbraucher jedoch unattraktiv. Eine Kündigung macht eine Lebensversicherung erst recht zu einem satten Verlustgeschäft, weil der vom Versicherer zu zahlende Restbetrag, der sogenannte Rückkaufswert, regelmäßig deutlich unter dem Wert des ursprünglichen Investments liegt.

Im Fall eines Widerspruchs ist vom Versicherer jedoch fast der gesamte investierte Betrag zurückzuerstatten. Lediglich ein Risikoanteil und eine Verwaltungsgebühr dürfen einbehalten werden.

So können Versicherte ihre Verträge doch noch beenden, ohne Verluste zu verbuchen. Ein Glücksgriff.

Wie kommt es zum Fortbestand des Widerspruchsrechts?

Zwischen 1994 und 2007 wurden Lebensversicherungsverträge nach dem sogenannten Policenmodell geschlossen. Dabei erhält der Versicherungsnehmer wichtige Vertragsinformationen erst nach Abschluss des Vertrags. Bei der Belehrung der Verbraucher über das Widerspruchsrecht unterliefen den Versicherungsunternehmen jedoch reihenweise Fehler.

Deutsche Gerichte, allen voran der BGH, haben vielfach entschieden, dass fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen ungültig sein können. Ist eine Belehrung ungültig, steht dem Verbraucher sein Widerspruchsrecht noch zu. Es besteht ein sogenanntes „ewiges“ Widerspruchsrecht.

Ob einem Vertrag noch widersprochen werden kann, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Das Vorliegen von Fehlern stellt jedoch einen ersten Anhaltspunkt dafür da.

Auch Ihr Vertrag bei der HUK Coburg könnte noch widersprechbar sein!

Uns vorliegende Verträge der HUK Coburg enthalten fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen. Als Versicherungsnehmer sollten Sie eine Prüfung Ihrer Unterlagen durch Experten veranlassen, um Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch zu klären. Im Folgenden stellen wir einen typischen Fehler der Widerspruchsbelehrungen der HUK Coburg dar.

Falsches Formerfordernis in Widerspruchsbelehrungen der HUK Coburg

Nach geltendem Recht ist für die Ausübung des Widerspruchsrechts keine Schriftform mehr erforderlich, es genügt die Textform. Ein Widerspruch muss also nicht unterschrieben werden, eine Ausfertigung ohne Unterschrift (Textform) genügt.

In den Belehrungsformularen der HUK Coburg wird jedoch belehrt, der Widerspruch habe „schriftlich“ zu erfolgen. Die Belehrung steht damit nicht im Einklang mit geltendem Recht.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – jetzt Widerspruchsrecht ausüben und aussteigen!

Verträge der HUK Coburg weisen zahlreiche Fehler auf. Als Versicherungsnehmer sollten Sie sich vor Erklärung des Widerspruchs unbedingt professionell beraten lassen. Mit Werdermann | von Rüden haben Sie einen im Bereich des Kredit- und Kapitalmarktrechts erfahrenen Partner an der Hand. Deutschlandweit vertreten wir seit Jahren Verbraucherinteressen und sind sicher, auch für Sie eine an Ihren individuellen Bedürfnissen orientierte Lösung mit der HUK Coburg erwirken zu können.

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte bieten eine kostenfreie Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Auf dieser Grundlage können wir Ihnen mitteilen, ob sich ein Widerspruch lohnt oder nicht.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung

  1. Sie wissen, wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist.
  2. Wir teilen Ihnen mit, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, gegen die Versicherung vorzugehen.
  3. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.

Kurz: Sie wissen, was es kostet und ob es sich lohnt, gegen die Versicherung vorzugehen.


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