Lebensversicherungsfonds – Handelsblatt berichtet, Kanzlei klagt für Sparkassen-Kunden

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Der Ratschlag, dass die Investition in einen Lebensversicherungsfonds empfehlenswert sei, wurde nicht wenigen Sparkassen-Kunden von ihren Beratern erteilt. Diese Einschätzung teilen die Anleger angesichts der alles andere als prognosegemäßen Entwicklung vieler Lebensversicherungsfonds vermutlich nicht mehr. Es stellt sich vielmehr die Frage, ob sich die Sparkassen-Empfehlung, in Lebensversicherungsfonds zu investieren, überhaupt von Anfang an richtig war. Diesem Thema widmete sich das Handelsblatt am 13.03.2013 unter der Überschrift „Kundennah, konservativ, kaltblütig".

Fehler bei Anlageberatungen sind keine Raritäten

Die in dem Artikel aufgegriffene Problematik, dass Sparkassen-Kunden reihenweise und unpassenderweise Lebensversicherungsfonds empfohlen wurden, zeigte sich in der Praxis der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen bereits mehrfach. Die Anwälte beraten und vertreten zahlreiche Sparkassen-Kunden, die in einen der insgesamt fünf Prorendita Britische Leben Fonds investierten. Doch auch wegen der Empfehlung, in die verschiedene MPC Leben-Fonds oder HSC Optivita-Fonds zu investieren, wandten sich Sparkassen-Kunden an Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die ersten Klagen gegen Sparkassen, die ihren Kunden diese Fonds empfahlen, sind bereits bei Gericht eingereicht, weitere werden folgen.

Bei den Gerichtsprozessen steht im Mittelpunkt die Frage, ob die Anlageberatung durch die Sparkasse in Ordnung war oder ob Fehler passierten. Wenn die Anlageberatung Defizite aufwies, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum. Wie eine ordnungsgemäße Anlageberatung abzulaufen hat, fasst die Rechtsprechung unter dem Stichwort „anleger- und anlagegerechte Beratung" zusammen.

Neben der Pflicht zur Prüfung, ob ein Lebensversicherungsfonds überhaupt zu den Wünschen des Sparkassen-Kunden passt, mussten die Sparkassen-Berater auch erklären, wie ein solcher Fonds überhaupt funktioniert und dass erhebliche Risiken wie Verlustrisiken bestehen. Eine sichere Altersvorsorge sind Lebensversicherungsfonds daher nicht - auch wenn Anlegern dies des Öfteren anders dargestellt wurde. Dies ist nur ein Ausschnitt aus den verschiedenen Hinweispflichten einer Sparkasse, wenn es um die anleger- und anlagegerechte Beratung geht. Zu den weiteren Pflichten gehört, dass rechtzeitig ein vollständiger Prospekt des jeweiligen Lebensversicherungsfonds übergeben werden musste. Und die Sparkassen-Kunden mussten zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden.

Es kommt auf das individuelle Beratungsgespräch an

Dass diese und viele weitere Prozesse gegen verschiedene Sparkassen in ganz Deutschland die Gerichte beschäftigen, demonstriert, dass es bei Falschberatungen nicht um Raritäten handelt. Aufgrund der verschiedenen Risiken eignen sich Lebensversicherungsfonds nicht für jeden Anleger. Sparkassen-Kunden, die sich an einem Lebensversicherungsfonds wie den Prorendita-Fonds, MPC Leben-Fonds oder auch den HSC Optivita-Fonds beteiligten und nun befürchten, dass auch sie zum Opfer einer fehlerhaften Beratung wurden, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

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