Lebensversicherungsvertrag der Nürnberger Lebensversicherung AG widersprechen!

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Kunden der Nürnberger Lebensversicherung AG können Widerspruchsrecht durchsetzen

Mehr als die Hälfte aller Kunden der Nürnberger Lebensversicherung AG, die zwischen 1994 und 2007 einen Versicherungsvertrag für eine Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen haben, könnten sich unverhofft in einem rechtlichen Vorteil gegenüber dem Versicherungsunternehmen befinden. Der Grund dafür sind fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen, die die Nürnberger Lebensversicherung AG den Verbrauchern gestellt hat. Folge dessen ist, dass für die betroffenen Versicherungsnehmer die gesetzliche Widerspruchsfrist von 14 Tagen nicht anfängt zu laufen. Somit besteht ein sogenanntes „ewiges“ Widerspruchsrecht für Versicherungsnehmer der Nürnberger Lebensversicherung AG.

Mittels Widerspruchsrecht finanziellen Vorteil sichern

In der heutigen Zeit sind zahlreiche Versicherungsnehmer nicht mehr mit der Leistung ihrer abgeschlossenen Lebens- oder Rentenversicherungen zufrieden. Denn in den Jahren 1994 bis 2007 wurden diese Versicherungen bei der Nürnberger Lebensversicherung AG und vielen anderen großen Versicherungsunternehmen häufig mit einem Inaussichtstellen großer Renditen in den Folgejahren nach dem sog. Policenmodell verkauft. Wichtige Geschäftsbedingungen oder Belehrungen in den Vertragsunterlagen konnten bei diesem Modell erst nach der Unterzeichnung des Vertrags in schriftlicher Form zugesandt. Aus Gründen des Verbraucherschutzrecht ist dieses Policenmodell heute nicht mehr zulässig.

Des Weiteren haben ein turbulenter Aktienmarkt und niedrige Zinsen dafür gesorgt, dass die versprochenen Renditen nicht erfolgten. Eine Kündigung einer solchen Versicherung ist wirtschaftlich dennoch nicht zu empfehlen, da der Rückkaufswert, also die Summer, die bei Kündigung ausgezahlt wird, häufig einen wesentlich geringen Wert hat, als die eingezahlten Beiträge. Ein möglicher Widerspruch kann sich hingegen mehr als lohnen! Ist ein Widerruf seitens des Versicherungsnehmers erfolgt, hat dies zur Folge, dass die Versicherung auch die Abschluss- und Verwaltungskosten erstatten muss. Zudem hat der Versicherungsgeber die vom Versicherungsnehmer eingezahlten Prämien entsprechend der gezogenen Nutzungen zu verzinsen.

Mit Hilfe der Kanzlei Werdermann | von Rüden Widerspruch durchsetzen

Die verwendeten Widerspruchsbelehrungen der Nürnberger Lebensversicherung AG weisen eine Vielzahl von Fehlern in unzähligen Varianten auf. Deswegen bedarf es einer genauen und individuellen Prüfung Ihrer Widerspruchsbelehrung. Eine umfassende juristische Bewertung der Belehrung vermeidet unnötige Überraschungen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden bieten Ihnen dafür eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an!

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein!

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail oder Telefon zur Verfügung!


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