Ledigkeitsbescheinigung – Beschaffung serbischer Urkunden

  • 3 Minuten Lesezeit

In der Artikelreihe „Beschaffung serbischer Urkunden“ legen wir in jedem Artikel ein besonderes Augenmerk auf das Verfahren zur Erlangung eines Dokuments. Wir haben eine Auswahl an Dokumenten basierend auf unserer Erfahrung und den am häufigsten nachgefragten Dokumenten aus Serbien getroffen. In diesem Text konzentrieren wir uns auf die Ledigkeitsbescheinigung, die serbische Staatsbürger für die Eheschließung im Ausland benötigen.


Wir erhalten häufig Anfragen von Bürgern der Republik Serbien, die nicht in ihrem Herkunftsland leben, wie sie das vom ausländischen Standesbeamten benötigte Dokument erhalten können, damit sie im Ausland heiraten können. Oftmals ist die Terminvereinbarung für die Eheschließung der Moment, in dem die mit der Tatsache konfrontiert werden, dass das Heiraten im Ausland nicht so einfach ist wie im Herkunftsland. Um alles einfacher zu machen, werden wir in den folgenden Zeilen die wichtigsten Informationen für serbische Staatsbürger  über die unverzichtbare „Ledigkeitsbescheinigung“ im Falle einer Eheschließung außerhalb der Grenzen Serbiens hervorheben.


Was enthält die Ledigkeitsbescheinigung?


Dieses Dokument bescheinigt, dass die Person derzeit nicht verheiratet ist und die Möglichkeit hat zu heiraten. Es bezieht sich auf den Vor- und Nachnamen einer bestimmten Person, des Antragstellers, enthält aber auch den Vor- und Nachnamen des zukünftigen Ehepartners sowie das Land, in dem dieser heiraten möchte. Alle diese Daten dienen der Sicherheit, damit es nicht zu „Doppelehen“ kommt, da der Standesbeamte aus dem Ausland in dem Moment der Eheschließung, nicht offiziell feststellen kann, ob Personen verheiratet sind oder nicht.


Wer ist für die Ausstellung zuständig?


Um eine Ledigkeitsbescheinigung in Serbien zu beschaffen, ist es notwendig, sich an das Standesamt zu wenden, bei dem die Person registriert ist. Es kann vorkommen, dass das Standesamt am Wohnort nicht für die Ausstellung dieses Dokuments zuständig ist.


Das Verfahren besteht in der Regel aus folgenden Schritten:


1. Einreichen des Antrags: Die Person, die eine Ledigkeitsbescheinigung beschaffen möchte, sollte einen Antrag beim Standesamt stellen. In der Regel ist es erforderlich, bestimmte Dokumente wie Personalausweis, Geburtsurkunde und andere Ausweisdokumente sowie einen Zahlungsnachweis beizufügen.

2. Statusprüfung: Der Fallbearbeiter prüft die Informationen, um zu bestätigen, dass die Person derzeit nicht verheiratet ist. Dazu gehört die Prüfung von Registern und relevanten Dokumenten. Es dauert in der Regel mehrere Tage.

3. Ausstellung der Bescheinigung: Nach der Prüfung stellt das Standesamt die Ledigkeitsbescheinigung aus, die bestätigt, dass die Person derzeit nicht verheiratet ist und in der Lage ist, eine neue Ehe mit einer bestimmten Person in einem bestimmten Land zu schließen.


Ist die Ledigkeitsbescheinigung zu übersetzen?


Ja, es ist notwendig, das Dokument zu übersetzen. Zuvor muss geprüft werden, ob auch ein Apostille-Stempel erforderlich ist, um Ledigkeitsbescheinigung in einem anderen Land verwenden zu können. In bestimmten Ländern ist sogar das Verfahren der vollständigen Legalisierung des Dokuments erforderlich, damit die Verwendung des Dokuments in einem Drittland möglich ist.


Kann das alles durch einen Vertreter erledigt werden?


Das gesamte Verfahren kann über einen Bevollmächtigten (zB. Anwalt) erledigt werden, ohne nach Serbien zu reisen und die Sprache zu beherrschen. Die Vollmacht sollte aber beglaubigt sein.


Wie hoch ist die Gebühr für die Ausstellung?


Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels beträgt die Gebühr 1.420 Dinar (ca. 12 EUR).


Reicht dieses Dokument allein aus, um eine Ehe im Ausland zu schließen?


Die Antwort auf diese Frage kann nur der zuständige Standesbeamte geben. Aus unserer bisherigen Erfahrung können wir schließen, dass in einer Vielzahl von Ländern zusätzlich zu dieser Bescheinigung auch eine Geburtsurkunde und/oder eine Staatsbürgerschaftsbescheinigung erforderlich sind. Für die Verwendung dieser Dokumente im Ausland gelten die gleichen Regeln wie für die Ledigkeitsbescheinigung (möglicherweise ist ein Apostille-Stempel oder eine vollständige Legalisierung des Dokuments erforderlich).


Bei weiteren Fragen im Zusammenhang mit dem Erhalt der Ledigkeitsbescheinigung können Sie sich über das Kontaktformular an unser Rechtsteam wenden oder eine Anfrage an die E-Mail-Adresse: office@mlaw.rs senden.

Foto(s): drew-coffman-llWjwo200fo-unsplash


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Valentina Stankovic geb. Momcilovic LL.M. Freiburg

Beiträge zum Thema