Legalisierung illegaler Bauten in Griechenland (Schwarzbauten)

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Legalisierung illegaler Bauten in Griechenland (Schwarzbauten) - Gesetz Nr. 4014/2011 veröffentlicht am 21.9.2011

Nach dem seit dem 21.9.2011 geltenden Gesetz ist die Veräußerung einer Immobilie in Griechenland nur rechtswirksam, sofern dem notariell beglaubigten Vertrag eine Erklärung des Eigentümers und zusätzlich eine Bescheinigung eines Ingenieurs beigefügt sind, aus denen hervorgeht, dass die Immobilie legal gebaut worden ist, bzw. keine illegalen Bauten (Schwarzbauten) vorhanden sind, die die Fläche und die Höhe der Immobilie betreffen und auch sonstige baubehördliche Vorschriften eingehalten worden sind.

Gleichzeitig wird durch dieses Gesetz sämtlichen Eigentümern die Möglichkeit gegeben, vorhandene illegale Bauten für einen Zeitraum von 30 Jahren zu „legalisieren", d.h. die Zahlung von Bußgeldern wegen der „Schwarzbauten" wird für diesen Zeitraum eingestellt, sofern eine einmalige „einheitliche Sonderzahlung" erfolgt, deren Höhe sich ebenfalls nach den in diesem Gesetz genannten Merkmalen errechnet. Nach Zahlung dieses Betrages ist eine wirksame Veräußerung der Immobilie/des Grundstücks möglich.

Die Frist zur Einreichung von Anträgen betreffend die Legalisierung von illegalen Bauten wurde am 11.09.2012 bis 31.1.2013 verlängert (Phase A) und bis 30.6.2013 (Phase B).

Weiterhin wurden mit Wirkung vom 11.09.2012 Zahlungsmodalitäten eingeführt. Der Legalisierungsbetrag kann nunmehr entweder durch einmalige Zahlung geleistet werden, wobei dem Antragsteller dann 20% vom Gesamtbetrag erlassen werden, oder alternativ kann bis 31.1.2013 ein Teilbetrag von 30% des Legalisierungsbetrags gezahlt werden. In diesem Fall wird dem Antragsteller dann eine Ermäßigung von 10% auf den Gesamtbetrag der Legalisierungsgebühr gewährt.

Sowohl für die bereits eingereichten Alt-Anträge als auch für die neuen Anträge ermöglicht die Zahlung von 30% des Legalisierungsbetrags dem Eigentümer der Immobilie, sämtliche Rechtsgeschäfte betreffend seine Immobilie abzuschließen (Verkauf, Schenkung, Vererbung).

Eva Kiorpelidou, LL.M., Rechtsanwältin und Dikigoros

http://www.dikigoros.de



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