Leiharbeit - Falle Schwarzarbeit! Das müssen Sie beachten!
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Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durch Leiharbeit stellen ernsthafte Risiken für Unternehmen dar. Besonders kritisch wird es, wenn Leiharbeit ohne die notwendige Erlaubnis für Arbeitnehmerüberlassung praktiziert wird oder als regulärer Werkvertrag getarnt ist. Das Umgehen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, da der Gesetzgeber in diesen Fällen von Steuerhinterziehung oder Sozialversicherungsbetrug ausgeht.
Wann liegt Schwarzarbeit durch Leiharbeit vor?
Schwarzarbeit bei Leiharbeit entsteht häufig, wenn ein Unternehmen Leiharbeitskräfte anstellt, ohne eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung zu besitzen. Auch das Umdeklarieren von Leiharbeitsverhältnissen in sogenannte Werkverträge, um Sozialabgaben und Lohnnebenkosten zu umgehen, fällt unter Schwarzarbeit. Bei einem Werkvertrag liegt der Fokus auf der Fertigstellung eines bestimmten Ergebnisses, wohingegen die Arbeitnehmerüberlassung das Zur-Verfügung-Stellen von Arbeitskräften für eine bestimmte Zeit beinhaltet. Das Missverhältnis zwischen beiden Vertragsarten kann schnell auffallen und durch Betriebsprüfungen oder Hinweise von Mitarbeitern aufgedeckt werden. Werden Verstöße entdeckt, drohen dem Unternehmen und verantwortlichen Personen empfindliche Strafen.
Welche Konsequenzen drohen?
Das Gesetz sieht bei Schwarzarbeit im Rahmen von Leiharbeit hohe Geldstrafen und unter Umständen sogar Haftstrafen vor. Die Höhe der Strafen richtet sich nach dem Umfang der hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern sowie der Dauer des unzulässigen Einsatzes von Leiharbeitern. Unternehmen, die sich wiederholt solcher Praktiken bedienen, riskieren nicht nur finanzielle Konsequenzen, sondern auch eine Beschränkung oder den Entzug ihrer Geschäftstätigkeit. Zudem kann es zu umfassenden Überprüfungen weiterer Unternehmensprozesse und -strukturen kommen, da die zuständigen Behörden regelmäßig die gesamte Unternehmensführung unter die Lupe nehmen. Auch für Geschäftsführer und leitende Angestellte besteht das Risiko einer persönlichen Haftung, da sie für die korrekte Anmeldung von Mitarbeitern verantwortlich sind.
Die Bedeutung einer Selbstanzeige
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Selbstanzeige eine Möglichkeit darstellen, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Selbstanzeige muss jedoch vollständig und korrekt erfolgen, um ihre strafbefreiende Wirkung zu entfalten. Sie kann nur wirksam sein, wenn sie vor der Entdeckung des Verstoßes durch die Behörden abgegeben wird und alle relevanten Steuerschulden und Sozialversicherungsbeiträge umfasst. Da bei einer Selbstanzeige eine Vielzahl rechtlicher Anforderungen zu erfüllen sind, ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Strafverteidiger unterstützen zu lassen, um Fehler zu vermeiden und die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Unterstützung durch einen Strafverteidiger
Für Unternehmen, die aufgrund von Schwarzarbeit durch Leiharbeit mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert sind, ist der Beistand eines erfahrenen Strafverteidigers essenziell. Dieser kann prüfen, ob die Vorwürfe gerechtfertigt sind, und verteidigungsrelevante Umstände wie mögliche Betriebsprüfungsfehler oder unklare Vertragsverhältnisse aufdecken. Ein spezialisierter Strafverteidiger mit Erfahrung im Bereich Sozialversicherungsbetrug und Steuerrecht setzt sich dafür ein, die bestmögliche Lösung zu erzielen – sei es durch eine Einstellung des Verfahrens oder eine Minderung der Strafe.
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht und steht Ihnen bundesweit zur Seite. Mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel ist er Ihr Ansprechpartner bei strafrechtlichen Fragen rund um Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug. Wenn Sie mit einem Strafverfahren konfrontiert sind oder eine Selbstanzeige in Erwägung ziehen, können Sie Dr. Maik Bunzel jederzeit kontaktieren.
Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung, um eine erste Orientierung zu erhalten und die nächsten Schritte zu planen. Kontaktieren Sie Dr. Maik Bunzel unter 0151 21 778 788 – auch per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf dieser Seite.
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