LG Berlin: Widerruf eines Autokredits bei der VW Bank erfolgreich

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Der Widerruf eines Autokredits bei der VW Bank ist möglich. „Das OLG Braunschweig hat zwar die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen Bank abgelehnt, Einzelklagen haben aber durchaus Aussicht auf Erfolg“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

So hat das Landgericht Berlin nun mit Urteil vom 29. März 2019 entschieden, dass ein Autokredit bei der VW Bank auch rund drei Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags noch widerrufen werden konnte (Az.: 4 O 224/18). Grund für den wirksamen Widerruf ist, dass die Bank die notwendigen Pflichtangaben nicht ordnungsgemäß erteilt habe und dadurch die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde, so das LG Berlin.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Verbraucher 2015 einen Kreditvertrag mit der VW Bank abgeschlossen, um damit den Kauf eines VW Caddy teilweise zu finanzieren. Den Widerruf des Kreditvertrags erklärte er erst 2018. Dennoch sei der Widerruf wirksam, entschied das LG Berlin. Die Bank habe ihren Kunden nicht ordnungsgemäß über sein außerordentliches Kündigungsrecht belehrt und auch die Angaben zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung seien unzureichend gewesen. Dies habe dazu geführt, dass die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde. In der Praxis bedeutet dies, dass der Verbraucher das Fahrzeug an die Bank geben kann und sein Geld zurückbekommt. Für die gefahrenen Kilometer kann die Bank nach der Entscheidung des LG Berlin allerdings einen Nutzungsersatz einbehalten.

„Bei Autofinanzierungen liegt häufig ein sog. verbundenes Geschäft vor. Das führt dazu, dass nach einem erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Daher bietet der Widerruf gerade für Dieselfahrer eine interessante Möglichkeit, den ungeliebten Diesel wieder abzugeben. Der Widerruf ist allerdings nicht auf Dieselfahrzeuge beschränkt, sondern kann genauso bei Benzinern genutzt werden“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.

Voraussetzung für den Widerruf ist, dass die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen genutzt hat. „Unserer Einschätzung nach sind derartige Fehler nicht nur der VW Bank, sondern auch anderen Banken bei der Autofinanzierung unterlaufen“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen.

Mehr Informationen finden Sie auf der Kanzleihomepage.

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Rechtsanwalt Christof Bernhardt

Kanzlei Cäsar-Preller 


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