LG Düsseldorf zum Thema illegale Online-Casinos: Spielerin bekommt 69.482,66 Euro plus Zinsen zugesprochen

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Online Casino illegal Anwalt Baumeister Rosing

Erneut verbraucherfreundliches Urteil zum Thema illegale Online-Casinos: Das LG Düsseldorf sprach einer Spielerin die Rückzahlung von 69.482,66 Euro nebst Zinsen zu. Der Grund: Das Online-Casino, in dem sie den Betrag zwischen Mai 2017 und Dezember 2019 verloren hatte, besaß keine gültige Lizenz zum Anbieten von Online-Glücksspiel. Damit war das Spielangebot illegal. Das Verfahren führte die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing aus Berlin (Az.: 1a O 254/24). 


In dem Verfahren vor dem LG Düsseldorf ging es um Rückzahlungsansprüche aus Online-Glücksspielen. Der Online-Casino-Anbieter Playcherry Ltd. betreibt von seinem Firmensitz in Malta eine Internetseite, auf der an diversen Online-Casinospielen teilgenommen werden kann. Diese Seite ist auch in deutscher Sprache verfügbar, die Domain endet auf „.de”. Auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters waren in deutscher Sprache abrufbar. 


Das Online-Casino warb damit, über eine Lizenz für die Durchführung von Online-Glücksspielen zu verfügen. Jedoch handelt es sich hier um eine behördliche Erlaubnis aus Malta. In Deutschland regelt der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) das Anbieten von Online-Glücksspiel. Bis Juli 2021 war dies in Deutschland weitgehend illegal, seitdem gibt es gelockerte Regeln. Jedoch braucht nach § 4 GlüStV jeder Anbieter von Online-Glücksspiel eine hierzulande gültige Erlaubnis. 


Über ebendiese Glücksspiellizenz der in Deutschland zuständigen Behörden verfügte die Playcherry Ltd. im streitgegenständlichen Zeitraum aber nicht. Zwischen Mai 2017 und Dezember 2019 nahm die Spielerin von ihrem Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen an Online-Casinospielen des Anbieters teil. Dabei verlor sie Spieleinsätze in Höhe von insgesamt 69.482,66 Euro. Diese forderte sie nun nach § 812 Abs. 1, 1. Alt. BGB zurück, weil die streitgegenständlichen Online-Glücksspielverträge wegen Verstoßes gegen § 134 BGB in Verbindung mit § 4 GlüStV nichtig sind. Bei dem Urteil handelt es sich um ein Versäumnisurteil. 


Rechtsanwalt Max Baumeister von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing: »Die Online-Casinos und Anbieter von Online-Sportwetten haben jahrelang die bestehenden Regeln zum Anbieten von Online-Glücksspiel ignoriert.  

Als Verbraucherkanzlei setzen wir uns dafür ein, dass die Betreiber sich an den hierzulande gültigen Glücksspielstaatsvertrag halten. Dessen Kernziele sind die Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht, die Kanalisierung und Begrenzung des Glücksspielangebots sowie des Jugend- und Spielerschutzes.«  

  

Daher sollten sich alle Betroffenen rechtlich beraten lassen, ob ihnen und, wenn ja, wie viel ihnen an Rückzahlung zusteht. Die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing ist auf das Thema illegale Online-Casinos spezialisiert und bietet Ihnen ein kostenloses Erstgespräch zu Ihren Möglichkeiten und Erfolgsaussichten an. Melden Sie sich einfach unter www.baumeister-rosing.de/online-casinos/ an. Dann werden wir sofort mit Ihnen Kontakt aufnehmen – schnell, unkompliziert und jederzeit vertraulich. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark! 

Foto(s): Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing


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