LG Flensburg: 10.000,00 € Schmerzensgeld nach falscher Behauptung über Stasi Mitgliedschaft

  • 2 Minuten Lesezeit

Wer wahrheitswidrig die Behauptung verbreitet, jemand sei Mitglied der Stasi (DDR Staatssicherheit) gewesen, kann nicht nur auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Unter Umständen kann von ihm auch die Zahlung einer empfindlichen Geldentschädigung verlangt werden. Das LG Flensburg sprach einem Geschädigten in einem aktuellen Fall 10.000,00 € „Schmerzensgeld“ zu.

Rufschädigende Behauptung einer angeblichen Stasi-Mitgliedschaft

Der Kläger des Verfahrens war gerichtlich gegen verschiedene Behauptungen in einem Blog-Beitrag und einem Buch vorgegangen, die eine angebliche Stasi-Mitgliedschaft des Klägers zum Gegenstand hatten. Bereits im bisherigen Verlauf des Verfahrens hatte der Kläger erfolgreich Unterlassungsansprüche durchgesetzt. Das Gericht hatte dem Kläger auch schon Abmahnkosten zugesprochen und festgestellt, dass der in Anspruch genommene Verfasser der Behauptungen dem Grunde nach zur Zahlung einer Geldentschädigung („Schmerzensgeld“) verpflichtet sei.

Schwere der falschen Behauptung rechtfertigt Geldentschädigung in Höhe von 10.000,00 €

Nun urteilte das LG Flensburg (Urteil vom 14.06.2023, Az. 7 O 140/20) zur Höhe des Schmerzensgeldes und sprach dem Geschädigten eine Geldentschädigung in Höhe von 10.000,00 € zu.

Behauptungen schwerwiegend und in hohem Maße ehrverletzend

Das Gericht stufte die falschen Behauptungen über die angebliche Stasi-Mitgliedschaft als schwerwiegende und ehrverletzende Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht des Klägers ein. Derartige Behauptungen seien auch geeignet, sein soziales und ggf. politisches Ansehen zu mindern. Auch wenn die Reichweite der Äußerungen hier überschaubar gewesen seien, so seien die persönlichen Folgen bzw. Beeinträchtigungen auf Seiten des Klägers als schwer einzustufen.

Hohes Maß an Vorwerfbarkeit (mit Einschränkungen)

Dar Gericht stellte fest, dass der Verfasser die ehrrührigen Tatsachenbehauptungen absichtlich aufgestellt hat, um dem Kläger zu schaden. Das Maß an Vorwerfbarkeit sei deswegen als hoch einzustufen. Das Gericht ließ indes nicht unberücksichtigt, dass der Beklagte hier aufgrund seiner eigenen Vergangenheit als Stasi-Opfer traumatisiert zu sein scheine. Die Tragweite seiner Handlungen habe er daher womöglich nicht erkannt.  

Schmerzensgeldhöhe: Gericht lehnt sich an bestehende Urteile an

Bei der Festsetzung der Höhe der Geldentschädigung orientierte sich das Gericht an Entscheidungen anderer Gerichte in der Vergangenheit. Auch dort war es u. a. um vergleichbare ehrrührige Aussagen gegangen (z. B. Neonazi, SED-Vergangenheit, Stasi-Scherge, KGB-Agent).

Hohe Schmerzensgelder bei ehrrührigen Falschbehauptungen

Die Entscheidung des LG Flensburg verdeutlicht, dass schwerwiegenden ehrverletzende Tatsachenbehauptungen, die sich als falsch erweisen, schwerwiegende finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können. Allerdings ist zu beachten, dass Geldentschädigungsansprüche tatsächlich nur bei schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen beanspruch werden können.

Wollen auch Sie sich gegen ehrverletzende Behauptungen zur Wehr setzen? Oder wird Ihnen der Vorwurf einer solchen Rechtsverletzung gemacht?   Wollen Sie sich dazu beraten lassen ob und in welcher Höhe möglicherweise Ansprüche auf eine Geldentschädigung bestehen? Sprechen Sie uns gerne an. Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Medienrechts und des Urheberrechts. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).  


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote LL.M.

Beiträge zum Thema