LG Frankfurt am Main veruteilt Bank wegen fehlender Hinweise auf Totalverlustrisiko bei Zertifikaten
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Wenn dem Kunden an einer sicheren Anlage gelegen ist, ist dies dahin zu verstehen, dass jedenfalls das eingezahlte Kapital erhalten bleiben sollte Ein solches Anlageziel ist mit einem Zertifikat nicht zu erreichen, denn das Zertifikat ist nicht durch den Einlagensicherungsfonds abgesichert. In einem solchen Fall entspricht die empfohlene Geldanlage dem Anlageziel des Kunden nicht und darf ihm daher von vornherein nicht als für ihn geeignete Empfehlung angeboten werden. Hat der Kunde - etwa wegen der attraktiven Ausschüttungen - gleichwohl weiterhin Interesse an einer solchen Geldanlage, hat der Kundenberater angesichts des hervorgehobenen Sicherungsbedürfnisses den Kunden unmissverständlich auf die spezifischen Risiken hinzuweisen.
Das Urteil des LG Frankfurt am Main vom 120.01.2011 verurteilte die Bank zu einer Schadensersatzleistung i. H. v. 10.000,00 € bzw. weiteren 19.591,00 € Zug um Zug gegen Abtretung der Lehman Brothers Zertifikaten (WKN AOLJV6) bzw. derjenigen Endloszertifikate, die als Ersatz für 20 Stück Zertifikate Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG (WKN HV556F7) geliefert worden
Das Urteil ist ggf. noch nicht rechtskräftig.
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