LG Mainz verurteilt Inkassobüro wegen Schufa-Eintrag zu 5.000 Euro Schadensersatz

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Wer einen negativen Schufa-Eintrag hat, erhält keinen Kredit.

Sachverhalt: Wie kam es zum Schufa-Eintrag?

Der Energiekonzern, bei dem der Kläger Kunde war, sendete ihm im Juni 2018 eine Stromrechnung von knapp 300 Euro. Es erfolgte keine Zahlung. Aus diesem Grund schaltete der Energielieferant ein Inkassobüro ein. Die Rechnung sowie die Mahnschreiben, die der Energiekonzern und auch das Inkassobüro an den Kläger sendeten, kamen aber scheinbar nie bei ihm an.

Aus diesem Grund blieben die geforderten Zahlungen aus. Der Kläger erhielt vom Sachverhalt erst Kenntnis, als ihm Mitte Juli 2019 ein Vollstreckungsbescheid zuging. Zwei Tage vorher informierte das Inkassobüro allerdings bereits die Schufa über die ausstehende Forderung.

Der Kläger überwies umgehend den geforderten Betrag. Das Inkassobüro meldete jedoch nicht die Zahlung des Klägers an die Schufa. Im Gegenteil, es teilte der Schufa mit, dass es sich bei der offenen Forderung um eine „Uneinbringliche titulierte Forderung / Einzug unwirtschaftlich“ handelt.

Im September 2019 stellte sich heraus, dass das Inkassobüro den Eintrag bei der Schufa widerrufen hat. Die Schufa löschte allerdings den negativen Eintrag wohl nicht. Der Kläger wurde über den Sachverhalt auch nicht informiert.


Urteil und Folgen des negativen Schufa-Eintrags

Im November 2019 entschied das Landgericht (LG) Mainz in einer einstweiligen Verfügung, dass der negative Eintrag der Schufa zu entfernen sei. Allerdings bestand dieser damit schon rund vier Monate. Und für den Kläger, ein allein-erziehender Vater zweier Kinder, hatte dies bereits verheerende Folgen:

  • Um die Folgen des Negativ-Eintrags der Schufa möglichst einzudämmen, musste der Kläger rund 20 Stunden für die Korrespondenz aufwenden.
  • Eine Immobilien-Finanzierung drohte zu platzen.
  • Die Kreditkarten wurden gesperrt, obwohl der Kläger beruflich darauf angewiesen und ohne Kreditkarten handlungsunfähig ist. Die Karten blieben auch nach Löschung des Negativeintrags der Schufa gesperrt.
  • Die Deutsche Bank drohte dem Kläger aufgrund des Schufa-Eintrags mit der Kündigung sämtlicher Geschäfts-Beziehungen.

Der Kläger erlitt insgesamt einen massiven Verlust seines Ansehens. Den Schufa-Eintrag erhielt er schließlich zu Unrecht. Aus diesem Grund ist dem Kläger ein immaterieller Schaden wegen Verstoßes gegen die DSGVO entstanden. Daher sprach ihm das LG Mainz einen Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro zu (Urt. v. 12.11.2021 - 3 O 12/20).

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesgerichthof anhängig (VI ZR 67/23).



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Stichworte: Schufa, Auskunftei, Negativeintrag, DSGVO, Datenaustausch, Datenweitergabe, LG Mainz, Urteil

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