Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Inkassobüro!

Post vom Inkassobüro – die wichtigsten rechtlichen Hintergründe

  • 3 Minuten Lesezeit
Post vom Inkassobüro – die wichtigsten rechtlichen Hintergründe
  • Die mit dem Inkassoschreiben geltend gemachte Hauptforderung sollte überprüft werden.
  • Die Inkassogebühren und Zinsen sind nur fällig, wenn der Schuldner mit der Zahlung der Hauptforderung in Verzug geraten ist.
  • Die Inkassogebühren dürfen nicht höher als die gesetzlichen Anwaltsgebühren sein.

Findet sich im Briefkasten ein Brief von einem Inkassobüro, sorgt dies für eine unangenehme Überraschung: Denn neben einer ursprünglichen Forderung verlangt das Inkassobüro zusätzlich Zinsen und Gebühren. Allerdings sollte man sich von einem Brief eines Inkassobüros nicht einschüchtern lassen, sondern die Forderungen prüfen. 

Was sind Inkassobüros?

Inkassobüros sind Dienstleister, die das Mahnwesen professionell betreiben. In der Regel bieten Inkassobüros auch die Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens an.

Geltend gemachte Hauptforderung prüfen

Nur weil ein Inkassobüro eine Forderung geltend macht, heißt das noch lange nicht, dass sie berechtigt ist. Denn Inkassobüros prüfen nicht, ob die Forderungen tatsächlich bestehen, sondern verlassen sich auf die Angaben ihrer Auftraggeber. Folglich sollte die Hauptforderung überprüft werden, also, ob die Forderung tatsächlich dem Auftraggeber geschuldet ist bzw. war. Stellt sich heraus, dass die Hauptforderung unberechtigt war, sollte dies dem Inkassounternehmen mitgeteilt werden.

Inkassogebühren und Zinsen überprüfen

Weiter macht das Inkassobüro üblicherweise Zinsen und Gebühren geltend – Letztere gerade für das Tätigwerden des Inkassobüros.

Inkassogebühren und Zinsen dürfen nur bei Verzug verlangt werden

Allerdings sind die Zinsen und Gebühren nur fällig, wenn der betroffene Schuldner auch in Verzug geraten ist. Verzug setzt in der Regel voraus, dass der säumige Schuldner gemahnt wurde und die Forderung zu diesem Zeitpunkt fällig war. 

Eine Mahnung ist nach § 286 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in den darin genannten Ausnahmen entbehrlich, zum Beispiel, weil für die Zahlung ein bestimmter Termin nach dem Kalender vereinbart wurde oder der Schuldner ernsthaft angekündigt hat, die Zahlung endgültig nicht zu bezahlen.

Erhält man als Verbraucher eine Rechnung, setzt nach 30 Tagen nur dann der Verzug ein, wenn in der Rechnung besonders darauf hingewiesen wird. Verbraucher ist derjenige, der zu privaten Zwecken, zum Beispiel für ein Hobby etwas gekauft hat. Keine Verbrauchereigenschaft liegt vor, wenn das der Forderung zugrundeliegende Geschäft für gewerbliche Zwecke oder für eine selbstständige berufliche Tätigkeit erfolgte.

Als Schuldner muss man zudem vor der Beauftragung des Inkassobüros vom Gläubiger ein Mahnschreiben oder eine Rechnung erhalten haben. Setzt erst das Inkassobüro den Schuldner in Verzug, kann es keine Gebühren mehr verlangen.

Gebühren dürfen gesetzliche Anwaltsgebühren nicht übersteigen

Die Inkassogebühren dürfen nicht höher sein, als ein Anwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für dieselbe Tätigkeit fordern dürfte. Bei der Berechnung hilft der Prozesskostenrechner. Der Streitwert entspricht dem geforderten Betrag. Nach diesem bemisst sich die Gebühr, die mit einem Faktor zu multiplizieren ist. Der im Prozesskostenrechner angewendete Faktor von 1,3 gilt im Inkassobereich nur, wenn die Forderung strittig und der Fall schwierig ist. Im Regelfall ist ein Faktor von 0,9 anzuwenden. Bei einfachen Fällen, wie insbesondere bei einer sofortigen Zahlung, ist nur der Faktor 0,5 zulässig. Zusätzlich zu den Inkassogebühren darf eine Pauschale von 20 Euro für Post- und Telekommunikationskosten verlangt werden.

Achtung: Umgehung des eigenen Anwalts

Da in Inkassounternehmen üblicherweise keine Rechtsanwälte tätig sind, gilt für die Sachbearbeiter auch nicht das Standesrecht für Rechtsanwälte. So darf beispielsweise ein Rechtsanwalt einen Gegner nicht direkt anschreiben, wenn sich für diesen bereits ebenfalls ein Rechtsanwalt angezeigt hat. Diese Regel gilt für Inkassobüros nicht: Sie können stets den in Anspruch Genommenen weiter direkt anschreiben.

Widerspruch gegen Mahnbescheid

Das gilt auch für das gerichtliche Mahnverfahren. Inkassobüros beantragen in der Regel als letzten Schritt den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids. Das Besondere bei dem gerichtlichen Mahnverfahren ist, dass das Gericht die Richtigkeit der geltend gemachten Forderung nicht überprüft. Das bedeutet, das Gericht erlässt einen Mahnbescheid, auch wenn die darin geltend gemachte Forderung nicht berechtigt ist. Gegen den Mahnbescheid kann aber binnen zwei Wochen ab dessen Zustellung Widerspruch eingelegt werden. 

Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid

Legt der Betroffene gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch ein, ergeht auf Antrag des Inkassobüros vom Gericht der Vollstreckungsbescheid. Gegen diesen kann der Betroffene innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Verpasst er auch diese Frist, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Das Inkassobüro kann dann mit dem Vollstreckungsbescheid die darin festgesetzten Forderungen mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers zwangsvollstrecken.

Foto(s): ©Fotolia.com

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Inkassobüro?

Rechtstipps zu "Inkassobüro"