LG Stuttgart verurteilt Daimler AG / Mercedes GLK 220 CDI 4MATIC mit illegaler Abschalteinrichtung

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Was sich seit Monaten abzeichnet, setzt sich am Landgericht Stuttgart mit einer erneuten Verurteilung der Daimler AG im Diesel-Abgasskandal fort: Die verbraucherfreundliche Wende an deutschen Gerichten ist definitiv da. Mit dem Oberlandesgericht Naumburg hatte am 18. September 2020 erstmals ein Gericht der Berufungsinstanz den Autobauer nach § 826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. 

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH brachte wenig später am 9. Oktober 2020 Daimler die nächste Pleite bei. Dieses Mal am Landgericht Stuttgart. Die Kanzlei rät daher betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung und empfiehlt dafür ihren kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und mit dem Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.

Verurteilt: Keine Chance für Daimler am Landgericht Stuttgart 

Die Daimler AG muss nach dem aktuellen Urteil der 14. Zivilkammer am Landgericht Stuttgart den streitgegenständlichen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM 651 Euro 5 zurücknehmen und dem Kläger 45.391,49 Euro erstatten (Az. 14 O 89/20). Zu dem Fahrzeug lag ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts KBA vor. Beim Daimler handelt es sich übrigens um das gleiche Modell, wie aus dem Verfahren vor dem OLG Naumburg, bei dem Daimler erstmals von einem Instanzgericht verurteilt worden war. Hier nun die wichtigsten Fakten zum Verfahren im Stuttgarter Urteil:

  • Die Klägerpartei erwarb das Fahrzeug am 12. Juli 2012 zum Preis von 52.937 Euro. Das Fahrzeug der GLK-Klasse verfügt über einen Motor vom Typ OM 651 (Euro 5) und soll mit verschiedenen Abschalteinrichtungen zum Einsatz gekommen sein. Mit Hilfe einer sogenannten Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung werden die EU-Abgasgrenzwerte im Normalbetrieb auf der Straße nicht eingehalten. Das Fahrzeug erkenne, ob es sich auf dem Prüfstand befinde oder nicht. Am 30. August 2019 wurde Klage gegen die Daimler AG erhoben.

  • Das Diesel-Fahrzeug unterlag einem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt.

  • Das Gericht folgte in seinem Urteil letztlich dem Kläger. Daimler muss das Fahrzeug zurücknehmen. Der Kläger hat ein Fahrzeug erworben, das er so nicht kaufen wollte, und daher einen Schaden erlitten. Daimler ist aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB wegen der Verwendung der Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung im Abgaskontrollsystem gegenüber dem Kläger haftbar.

  • Den erfolgten Rückruf durch das KBA wertete die Kammer als Hinweis, dass die Behauptungen der Verbraucherseite zur Abschalteinrichtung nicht ins Blaue hinein erfolgten. Daimler hingegen habe die Prüfstandfunktion nicht hinreichend bestritten und keine substantiierten Angaben darüber gemacht, welche Funktion durch das Software-Update beseitigt oder geändert worden war. Das Bestreiten von Daimler wertete das Gericht daher als „unbeachtlich“.

  • Das Fahrzeug entspricht aus Sicht des Gerichts nicht der Norm im Sinne der Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007. Auf dem Prüfstand werden die Abgasnormen eingehalten, im Straßenverkehr jedoch nicht. „Die Motorsteuerungsfunktion, die die NOx-Emissionen durch eine prüfstandbezogene Steuerung zum Beispiel der Kühlmitteltemperatur nur auf dem Prüfstand optimiert, stelle eine unzulässige Abschaltvorrichtung dar.“ Das Fahrzeug ist für das Landgericht mangelhaft.

  • Für das Gericht lagen auch keine der EU-Norm folgenden Ausnahmezustände bei dem Fahrzeug vor, um von den Grenzwerten beim Stickoxidausstoß abweichen zu können. Daimler habe die möglichen Gründe für die Ausnahmen nicht substantiiert genug vorgetragen.

  • Das Gericht kritisierte die Vorgehensweise von Daimler, über Jahre hinweg das eigene Gewinnstreben über die Gesundheit der Bevölkerung gestellt zu haben. Zudem sei auch die Umwelt zu Schaden gekommen.

  • Ohne die Manipulation hätte das Fahrzeug keine Typengenehmigung erhalten.

  • Der Käufer muss sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Das Gericht schätzte die Gesamtlaufleistung des GLK auf 250.000 Kilometer.

  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

 

Im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG hält Trendwende an

Die juristischen Entwicklungen der vergangenen Monate zeigen für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr, dass die Daimler AG vor Gericht in die Defensive gerät und die Chancen der Verbraucher, die Verfahren zu gewinnen, derzeit enorm ansteigen. Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Abgaskontrollsystem des Motors in ihrem Wert gemindert. Die Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check  der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Die Kanzlei hat bereits mehrere positive Urteile gegen die Daimler AG in erster Instanz erstritten:

  1. Landgericht Stuttgart – 9. Oktober 2020 – Az. 14 O 89/20
  2. Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2020 – Az. 19 O 108/19
  3. Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2020 – Az. 19 O 109/18
  4. Landgericht Stuttgart – 08. Mai 2020 – Az. 14 O 74/20
  5. Landgericht Freiburg – 13. März 2020 – Az. 8 O 71/19
  6. Landgericht Oldenburg – 13. Februar 2020 – Az. 16 0 2884/18
  7. Landgericht Stuttgart – 16. Januar 2020 – Az. 27 O 40/19
  8. Landgericht Stuttgart – 24. Oktober 2019 – Az. 20 O 73/19


Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.



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