LG Tübingen verurteilt Tipico: Verstoß gegen das Einzahlungslimit begründet Erstattungsanspruch
- 2 Minuten Lesezeit
In der von uns erstrittenen Entscheidung hat das Landgericht Tübingen den Sportwettenanbieter Tipico zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt, nachdem der Anbieter gegen das monatliche Einzahlungslimit in Höhe von 1.000 € verstoßen hat.
Überzeugende Entscheidung des Landgericht Tübingen
Mit Urteil vom 17.04.2025 – 2 O 266/24 hat das Landgericht Tübingen den Sportwettenanbieter zur Zahlung verurteilt, nachdem dieser gegen das im Glücksspielstaatsvertrag 2021 geregelte Einzahlungslimit verstoßen hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Grundlage der Entscheidung war ein Fall, in dem der Spieler monatlich weit mehr bei dem Sportwettenanbieter eingezahlt hat, als er sich finanziell leisten kann. Hierbei erfolgten monatliche Zahlungen, die deutlich über der Grenze von 1.000 € lagen. In einem Monat zahlte der Kläger bei dem Sportwettenanbieter über 6.000 € ein. Zudem zahlte der Kläger bei anderen Anbietern ein, sodass das Limit bereits zu diesem Zeitpunkt erschöpft war. Der Schaden für den Kläger war immens.
Während sich die Gegenseite keines Verstoßes bewusst war, folgte das Gericht unseren Ausführungen. Insbesondere erkannte das Gericht richtigerweise an, dass die Vorschrift zum anbieterübergreifenden Einzahlungslimit die Spieler schützen soll. So führt das Landgericht Tübingen u.a. aus:
„Das Höchstlimit von 1.000 € pro Monat soll gerade extreme Verluste vermeiden und damit die negativen Folgen von Spielsucht für den Spieler, aber auch dessen Angehörige und Gläubiger eingrenzen.“
Tipico hatte sich an das monatliche Einzahlungslimit nicht gehalten.
Weiter führt das Gericht richtigerweise aus:
„Die Beklagte kann sich nicht darauf berufen, dass nach der ihr erteilten Konzession ein abweichender Höchsteinsatz im Sinne von 6c Abs. 1 S. 3 GlüStV festgesetzt werden konnte, da die Voraussetzungen hierfür nach den Einkommensverhältnissen des Klägers nicht vorlagen.“
Damit bestätigt das Gericht, dass eine Limiterhöhung nur dann möglich ist, wenn die finanziellen Mittel des Spielers hierfür auch tatsächlich ausreichen. Richtigerweise reicht ein SCHUFA-G-Check für die Überprüfung der Vermögensverhältnisse des Spielers nicht aus. Das Gericht kam zu der richtigen Auffassung, dass Tipico die Vermögensverhältnisse des Klägers nicht überprüft hatte und folglich das Limit auch nicht hätte erhöhen dürfen.
Folge ist, dass dem Kläger ein Erstattungsanspruch wegen des Verstoßes zusteht.
Haben auch Sie bei einem Glücksspielanbieter mehr als 1.000 € einzahlen können, ohne dass die Voraussetzungen für eine entsprechende Erhöhung gegeben waren? Dann buchen Sie gerne einen Termin zu einer kostenlosen Erstberatung.
Artikel teilen: