Lichtbild kopiert und unter Facebook verwendet – Abmahnung der Knieper Verwaltungs GmbH

  • 1 Minuten Lesezeit

Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Albrecht Bischoff aus Hamburg vor, die für die Knieper Verwaltungs GmbH eine unerlaubte Verwendung eines Lichtbildes im Internet behauptet. Konkret wendet sich die GmbH über ihre Anwälte gegen die Nutzung eines Lichtbildes von der Seite www.marions-kochbuch.de auf der Internetseite www.facebook.com.

Die Knieper Verwaltungs GmbH ist nach eigenen Angaben die Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte aller von Herrn Folkert Knieper gefertigten und unter www.marions-kochbuch.de abrufbaren Fotografien. Hierzu zähle auch das fragliche streitgegenständliche Lichtbild. 

Wir haben in der Vergangenheit bereits verschiedentlich über Abmahnungen der Knieper Verwaltungs GmbH berichtet, vgl. u. a.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erneute-abmahnung-der-knieper-verwaltungs-gmbh-wegen-der-verwendung-einer-speisefotografie_108855.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-knieper-verwaltungs-gmbh-durch-froemming-mundt-partner-wegen-eines-lichtbildes_111207.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/knieper-verwaltungs-gmbh-abmahnung-rechtsanwaelte-albrecht-bischoff_103535.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/weitere-abmahnung-rae-albrecht-bischoff-fuer-knieper-verwaltungs-gmbh-wg-unbefugter-fotonutzung_109409.html

Auch vorliegend wird Beseitigung, Unterlassung sowie Zahlung der Rechtsanwaltsgebühren sowie eines Lizenzschadenersatzes gefordert. 

Es ist davon abzuraten, das beiliegende Unterlassungsversprechen zu unterzeichnen. Insbesondere die hierin enthaltene strafbewehrte Beseitigungspflicht zusammen mit der „Cache-Problematik“ kann schnell zu einer weiteren Abmahnung mit Vertragsstrafeforderungen führen. Sofern ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden soll, ist in hohem Maße auf den Inhalt eines solchen Versprechens zu achten, um keine weiteren Probleme zu verursachen.

Dr. Wallscheid & Drouven | Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen. 

Gerne können Sie mich anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zu Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können mir vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung/einstweilige Verfügung/Klage oder Fragestellung via E-Mail oder Telefax zusenden; sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werde ich mich gerne bei Ihnen zurückmelden. Ich freue mich, Sie bundesweit zu beraten und zu vertreten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema