Weitere Abmahnung: RAe Albrecht Bischoff für Knieper Verwaltungs GmbH wg. unbefugter Fotonutzung

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Zum wiederholten Male erreicht uns eine Abmahnung der Knieper Verwaltungs GmbH aus Bremen. Es geht erneut um die unbefugte Verwendung von Fotos, die Lebensmittel und Speisen zeigen. Der Abgemahnte habe auf der von ihm betriebenen Webseite diese Fotos verwendet. Die Fotos seien nur auf der Webseite www.marions-kochbuch.de zulässigerweise abrufbar.

Was wird abgemahnt?

Die streitgegenständlichen Fotos habe der Fotograf Folkert K. erstellt und sei somit Urheber gem. § 7 UrhG. Durch einen Vertrag habe er die ausschließlichen Nutzungsrechte zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) und zur öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19 a UrhG) an die Knieper Verwaltungs GmbH abgetreten, sodass diese zur Geltendmachung von Verletzungsansprüchen befugt sei. Darüber hinaus wurden ihr die sich aus einer Verletzung ergebenden künftigen Zahlungsansprüche abgetreten.

Die Verwendung der Fotos erfolgte angeblich ohne eine Zustimmung des Urhebers oder der Knieper Verwaltungs GmbH, sodass die Urheberrechte verletzt seien.

Was fordert die Knieper Verwaltungs GmbH?

Die Rechtsanwälte Albrecht Bischoff aus Hamburg nehmen die rechtlichen Interessen der GmbH wahr. Der Abgemahnte wird aufgefordert, die Fotos von der Webseite und dem Server unverzüglich zu entfernen und die entsprechende Bilddatei zu löschen. Zudem solle er sich durch die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verpflichten, das beanstandete Verhalten zukünftig zu unterlassen. Ein Formulierungsvorschlag liegt der Abmahnung bei. Letztlich sei er verpflichtet, der GmbH Schadensersatz i. H. v. 1550 Euro zu zahlen sowie diese von den Rechtsanwaltskosten freizustellen.

Wie Sie bei einer Abmahnung reagieren können

Der Abmahnung ist eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt, die der Abgemahnte innerhalb einer meist knapp gesetzten Frist unterzeichnen soll. Diese Frist sollten Sie unserer Erfahrung nach nicht verstreichen lassen, da der Abmahnende sonst eine einstweilige Verfügung zur vorläufigen Sicherung seiner Rechte gem. § 935 ZPO vor einem Gericht erreichen könnte. Bewahren Sie die Ruhe und suchen Sie zeitnah den Fachanwalt für das betreffende Rechtsgebiet auf. Er ist in der Materie spezialisiert und hat praktische Erfahrungen vorzuweisen. In den komplexen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheberrechts und des Medienrechts sind wir als Fachanwälte juristisch zu Hause. Seit 2007 betreuen wir u. a. die Abwehr von Abmahnungen und kennen daher nicht nur die komplexe Rechtslage, sondern auch die gegnerischen Kanzleien und die abmahnenden Unternehmen. Der rechtliche Rat eines erfahrenen Fachanwalts in diesen komplexen Rechtsgebieten ist bei einer Abmahnung von besonderem Wert für Sie. 

Unsere Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung. Senden Sie uns Ihre Abmahnung gerne via Fax, E-Mail oder mittels unseres Direkthilfe-Formulars, http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/. Die nächsten Schritte gehen wir an Ihrer Seite und freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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