Life Forestry Switzerland AG - Anleger warten auf Auszahlung von Holzerlösen

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In den letzten Wochen und Monaten haben sich vermehrt Kunden der Life Forestry Switzerland AG in unserer Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen gemeldet, die schon seit längerem vergeblich auf die Auszahlung von Holzerlösen warten, welche ihnen aufgrund von sogenannten Durchforstungen ihrer Teakbäume auf Plantagen in Costa Rica und Ecuador in Aussicht gestellt worden waren.

Dabei wurde uns von den betroffenen Anlegern und Baumkäufern mitgeteilt, dass sie seit dem Kauf ihrer Bäume nichts mehr von Life Forestry Switzerland AG gehört und auch auf entsprechende Nachfragen bei dem Schweizer Unternehmen keine belastbaren Informationen über den Verbleib ihrer Auszahlung von dort erhalten hätten.


Gründe für ausbleibende Auszahlung unklar 

Warum die angekündigte Auszahlung von Holzerlösen nicht wie prognostiziert erfolgt, bleibt mangels nachvollziehbarer Gründe für betroffene Anleger und Baumkäufer vorerst im Dunkeln.

Vereinzelt wurde den von unserer Kanzlei vertretenen Mandanten mitgeteilt, dass sich die geplanten Durchforstungen wegen der Covid-Pandemie zeitlich um ein bis zwei Jahre verschieben würden.

Andere haben nach eigenen Angaben erfahren, dass der Verkauf der Bäume und Hölzer zum Teil wegen fehlender Transportkapazitäten stocken würde.

Ob dies die tatsächlichen Gründe für die fehlende Auszahlung der Holzerlöse sind, bleibt allerdings mangels einer offiziellen Stellungnahme der Life Forestry Switzerland AG unklar.


Kritik an dem Geschäftsmodell der Life Forestry Switzerland AG von "kapital-markt intern" (kmi), Stiftung Warentest und BaFin

Der Brancheninformationsdienst "kapital-markt intern" (kmi) hat zuletzt im November 2022 darüber berichtet, dass unklar sei, ob die Käufer von Teakbäumen auf Plantagen in Costa Rica und Ecuador tatsächlich Eigentum an den von ihnen gekauften Bäumen erwerben würden oder nur Pächter sind.

Die Verbraucherorganisation "Stiftung Warentest" (FINANZtest) hat die Life Forestry Switzerland AG bereits im Jahre 2020 in ihre "Warnliste Geldanlage" aufgenommen und dies unter anderem damit begründet, dass von dem Unternehmen mit einem "Höchstmaß an Sicherheit" und Renditen von bis zu 8% p.a. geworben werde, obwohl diese Art von Kapitalanlage tatsächlich sehr riskant sei und zu einem (Total-) Verlust führen könne.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat der Life Forestry Switzerland AG zuletzt das öffentliche Angebot mehrerer Teakinvestments in Deutschland untersagt, weil hierfür kein von der BaFin gebilligter Verkaufsprospekt vorliegen würde.


Teakinvestment bei Life Forestry Switzerland AG rückabwickeln?

Nachdem unsere Kanzlei inzwischen mehrere Urteile gegen das Schweizer Unternehmen erstritten hat, in denen dieses zur vollständigen Rückerstattung der von unseren Mandanten gezahlten Kaufpreise verpflichtet wurde, besteht für betroffene Anleger, die den Prognosen der Life Forestry Switzerland AG über die Auszahlung von Holzerlösen nicht mehr vertrauen, nunmehr die Möglichkeit, ihr Teakinvestment vorzeitig rückabzuwickeln und sich so zumindest die von ihnen geleisteten Kaufpreiszahlungen zu sichern.

Dadurch lassen sich etwaige Verluste oder gar ein Totalverlust mit den Teakinvestments in Costa Rica und Ecuador bereits im Vorfeld vermeiden.


Rechtsrat für Anleger und Zeichner von Teakinvestments bei der Life Forestry Group

Falls sich Anleger und Zeichner von Teakinvestments bei der Life Forestry Group über die Besonderheiten und Risiken ihrer Investition fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht fühlen und bereits seit längerem vergeblich auf die Auszahlung von Holzerlösen warten, sollten sie von einem spezialisierten Anwalt ihrer Wahl oder von der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, sich vorzeitig von den abgeschlossenen Verträgen zu lösen und ihr dort investiertes Kapital zurückzuerhalten.

Weitere Informationen zur der Life Forestry Switzerland AG finden sich auf der Homepage unserer Kanzlei.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema  bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und seriöse Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.


Weitere Beiträge unserer Kanzlei zu dem Thema:

Life Forestry Switzerland AG


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