Lindt-Schokohase nicht markenfähig

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Die Lindt & Sprüngli AG versuchte verschiedene Produkte, wie zum Beispiel den goldenen Schokoladenhasen, als EU-Marke eintragen zu lassen. Auch die August Storck AG meldete verschiedene Schokoladenformen zur Markeneintragung an. Der Europäische Gerichtshof wies die Eintragung der verschieden Marken zurück, da es ihnen an Unterscheidungskraft mangelt.

Als Unterscheidungskraft definierte das Gericht, dass es dem Verbraucher möglich gemacht wird, die Produkte als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu identifizieren. Gerade diese fehlt beispielsweise einem Schokoladenhasen, da er nicht nur aufgrund der Verpackung dem Hersteller zugeordnet werden kann. Nach Meinung des Gerichts ist es insbesondere an Weihnachten und Ostern üblich, Schokoladenfiguren in Goldpapier zu verpacken und mit einem Glöckchen zu versehen. Folglich weist diese Verpackung keine besondere Unterscheidungskraft auf.

Folglich sind die Schokoladenprodukte der Lindt & Sprüngli AG sowie der August Storck AG nicht als EU-Marken eingtragungsfähig. (EuGH, Pressemitteilung vom 17.12.10 - T-336/08, T-337/08, T-346/08, T-395/08)


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