Liposuktion kann ab Stadium 3 Kassenleistung sein

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Lipödem Stadium III – Liposuktion künftig auf Kosten der Krankenkassen möglich

Frauen mit einem Lipödem im Stadium III können aufatmen: Ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) macht es möglich, dass eine Liposuktion künftig auf Kosten der Krankenkassen durchgeführt werden kann. Die neue Regelung findet ab dem 1. Januar 2020 Anwendung und wird zunächst befristet bis zum 31.12.2024.

Was ist ein Lipödem?

Das Lipödem ist eine krankhafte Fettvermehrungsstörung, die an Armen und Beinen auftreten kann und insbesondere im Stadium III zu starken Schmerzen und Bewegungseinschränkungen führt. Die Krankheit tritt nahezu ausschließlich bei Frauen auf.

Für eine gesicherte Diagnose des Lipödems im Stadium III muss der behandelnde Arzt folgende Symptome feststellen: Die Patientin leidet an einer übermäßigen Fettgewebsvermehrung mit überhängenden Gewebeanteilen von Haut und Unterhaut und einem Druck- oder Berührungsschmerz im Weichteilgewebe der betroffenen Extremitäten, wobei Hände und Füße nicht betroffen sind. Vor einer Operation des Lipödems im Stadium III muss über einen Zeitraum von sechs Monaten eine konservative Therapie (z. B. Lymphdrainage, Kompression, Bewegungstherapie) kontinuierlich durchgeführt worden sein. Wenn trotz der konservativen Therapie keine Linderung der Beschwerden eintritt, kann der behandelnde Arzt die Durchführung einer Liposuktionsbehandlung verordnen.

Die Regelung im Einzelnen:

  • Liegt der Body-Mass-Index (BMI) der Patientin unter 35, darf eine Liposuktion bei Lipödem im Stadium III durchführt werden, wenn eine innerhalb der letzten sechs Monate vor Indikationsstellung kontinuierlich durchgeführte, ärztlich verordnete konservative Therapie die Krankheitsbeschwerden nicht hinreichend lindern konnte.
  • Bei einem BMI der Patientin ab 35 bis unter 40 darf die Liposuktionsbehandlung des Lipödems nur erfolgen, wenn die oben dargelegte konservative Therapie ohne Erfolg durchgeführt wurde und wenn zusätzlich zum Lipödem auch die Adipositas behandelt wird.
  • Ab einem BMI von 40 soll aus medizinischen Gründen keine Lipödembehandlung mittels Liposuktion zulasten der Krankenkassen durchgeführt werden. Ab dieser Grenze ist eine entsprechende Behandlung nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen möglich.

Das Ganze klingt nun erstmal gut, hat jedoch einen Haken: Die Liposuktion wird also von den Kassen nur unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt und eine davon ist, dass die betroffenen Frauen keinen BMI über 35 haben dürfen. Aber gerade die Frauen mit einem ausgeprägten Lipödem können nicht so einfach abnehmen. Denn aufgrund des Lipödems können sich die Betroffenen schlechter bewegen und damit auch weniger Kalorien verbrauchen. Im Stadium III der Erkrankung hat sich bereits so viel krankes Fettgewebe angesammelt und ist meist das Lymphsystem bereits derart überlastet, dass eine Gewichtsreduktion auf einen BMI von unter 35 faktisch nicht mehr möglich ist.

Daher werden leider wohl nur wenige betroffene Frauen die Liposuktion beim Lipödem im Stadium III als Kassenleistung erhalten.

Erprobungsstudie

Der Einschluss der Methode ist zunächst bis zum 31. Dezember 2024 befristet, da bis zu diesem Zeitpunkt die Ergebnisse der vom G-BA in die Wege geleiteten Erprobungsstudie zur Liposuktion bei Lipödem erwartet werden. Sobald die Studienergebnisse vorliegen, wird der G-BA abschließend zur Methode für alle Stadien der Erkrankung entscheiden.

An der Studie kann noch teilgenommen werden

Für Frauen, die an einem Lipödem im Stadium I, II oder III leiden und die an der Studie teilnehmen möchten, wurde von den gesetzlichen Krankenkassen eine Website eingerichtet, unter der nähere Informationen zur Studienteilnahme bereitgestellt werden. Interessenbekundungen für eine Studienteilnahme sind ab dem 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2019 möglich: www.erprobung-liposuktion.de

Die Autorin ist in den medizin- und sozialrechtlichen Bereichen bundesweit tätig.


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