Lkw-Kartell: Klagewelle rollt auf Kartellanten zu! Unternehmen klagen ohne Risiko! Eile ist geboten

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In Sachen Lkw-Kartell, in dem diverse Lkw-Hersteller im Jahr 2016 von der EU-Kommission zu Bußgeldern in Höhe von ca. 2,9 Milliarden Euro verurteilt wurden, rollt nun auf die Lkw-Hersteller Daimler, DAF, Iveco, Volvo/Renault und MAN auch eine zivilrechtliche Klagewelle gigantischen Ausmaßes zu, die Medienberichten der letzten Tage zufolge die Milliardengrenze ebenfalls „sprengen“ könnte.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham) von der Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB, die bereits zahlreiche betroffene Unternehmen aus Deutschland und dem Ausland vertritt, „haben Betroffene gute Chancen auf Schadensersatz in Höhe von in der Regel ca. 10 -15 % des Kaufpreises, somit ca. 10.000 -12.000,- € pro LKW. Voraussetzung ist aber, dass Betroffene ihren Schaden qualifiziert z. B. durch ein wettbewerbsökonomisches Gutachten nachweisen können.“

Die Kosten für ein solches wettbewerbsökonomisches Gutachten belaufen sich alleine auf ca. 100.000 - 300.000,- €.

Aber auch diese hohen Kosten sollten Betroffene nach Ansicht von Dr. Späth & Partner nicht davon abhalten, ihren mutmaßlichen Schaden nun unverzüglich einzufordern, denn:

„Es gibt diverse Prozessfinanzierer, die nicht nur die Kosten für den Prozess übernehmen, also alle Anwalts- und Gerichtskosten – nicht nur die Kosten für Anwälte für die Gegenseite im Unterliegensfalle – sondern auch die Kosten für das wettbewerbsökonomische Gutachten. Bei diversen Prozessfinanzierern liegen auch bereits fertige wettbewerbsökonomische Gutachten vor, sodass auch kein Zeitverlust droht.“

Dr. Späth & Partner z. B. arbeiten mit Prozessfinanzierern zusammen, die ab 30 Lkw pro Unternehmen alle Kosten übernehmen und auch bereits die Kosten für ein qualifiziertes wettbewerbsökonomisches Gutachten (Prof. für Ökonomie) übernommen haben.

Die ersten Klagen werden Dr. Späth & Partner im Herbst vor Gerichten in Deutschland einreichen.

Betroffene, die noch nichts unternommen haben, sollten also umgehend tätig werden, denn es droht Verjährung z. B. im Dezember 2017, oder ggf., was immer im Einzelfall überprüft werden muss, bereits früher.

Dr. Späth hierzu: „Betroffene sollten meiner Meinung nach den Kartellanten nicht die Chance geben, sich in die „Verjährung zu flüchten“, denn auf eine verjährte Forderung werden die Kartellanten meiner Ansicht nach keine Zahlungen mehr leisten.“

Auch einen weiteren Tipp haben Dr. Späth & Partner für Betroffene: So sollte nach Ansicht von Dr. Späth & Partner gleich Klage eingereicht werden, um eine eventuell drohende Verjährung sicher zu hemmen und, weil sich inzwischen gezeigt hat, dass die meisten Kartellanten nicht zu außergerichtlichen Gesprächen bereit sind.

Betroffene Lkw-Käufer oder Leasingnehmer können sich an Dr. Späth & Partner wenden.


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