Lkw-Kartell, Perspektive mittlerer und kleinerer Spediteure, außergerichtliche Einigungen

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Das Lkw-Kartell ist eine Steilvorlage für Rechtsanwälte, die um Mandate werben und dabei die Geschädigten mit überwiegend gleichlautenden Informationen überfrachten. Denn die meisten Kartellanten gaben die Verstöße zu, sind namhaft, die Geldbuße war hoch und Verjährung droht. Auch bei anderen Kollegen ist die Werbemaschine in kapitalmarktrechtlichen Zusammenhängen längst erprobt; es ist leicht, den Verbraucher-Adressaten durch den Transport-Unternehmer zu ersetzen. BEMK Rechtsanwälte und Peres & Partner Rechtsanwälte nehmen sich da grundsätzlich nicht aus.

Jedoch: Das Juristische ist nicht entscheidend für den Spediteur. Wichtiger ist, mit welchem Aufwand eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung erzielt werden kann. Es geht am Ende ums Geld und wann es gezahlt wird. Es geht dem Spediteur nicht darum, welcher Rechtsanwalt ebenfalls die Verlautbarungen der EU-Kommission wiedergibt und das GWB gelesen hat.

Dies gilt umso mehr, als gerade für kleinere und mittlere Speditionen die Preisabsprachen schädlich waren, da sie bei den Vertragsverhandlungen schwächere Positionen hatten. Die größeren Konkurrenten konnten die Bruttolistenpreise oder Leasingraten damals besser drücken. Bei den kleineren Wettbewerbern jedoch sind um bis zu 15 % erhöhte Preise im Einzelfall nicht unrealistisch.

Zudem sind bei den Geschädigten auch rein praktische Umstände von Bedeutung, zum Beispiel, dass über die letzten zehn Jahre hinaus Buchhaltungsbelege zur Hand sein müssen, wenn man einen Schaden vor 2006 behauptet. In rechtlicher Hinsicht wiederum ist vor allem die konkrete Schadensberechnung ein Thema: Wie hoch hätte der korrekte Preis seinerzeit sein müssen, wie wurde das Geleistete steuerlich abgesetzt, welche Folgeschäden oder Nutzungsvorteile ergaben sich?

Die Schädiger haben längst Rückstellungen für den Schadensausgleich gebildet. Sie sind ebenso an vernünftigen außergerichtlichen Verhandlungen interessiert wie die Geschädigten. Langwierige Gerichtsverfahren sind das letzte Mittel. Jeder Spediteur und jeder ihn vertretene Rechtsanwalt sollte zunächst eruieren, ob es sich überhaupt um ein Konfliktmandat handelt. Möglicherweise ist eine Einigung mit dem jeweiligen Hersteller einfacher als man denkt.

Ergänzende Links:

  • http://www.rae-bemk.de/lkw-kartell-schadensersatz/
  • https://lkw-kartellschaden.de/

Daniel Blazek, BEMK Rechtsanwälte, August 2016


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