LKW-Kartell: Prozessfinanzierer finanzieren oftmals noch Klagen! Anwälte informieren!

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In Sachen Lkw-Kartell ist für viele betroffene Speditionen und Kommunen noch in vielen Fällen eine Klage möglich und oftmals aussichtsreich, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg, der es inzwischen in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des LG Stuttgart vom 24.06.2019 gelungen war, dem Grunde nach Schadensersatz zu erstreiten, hinweist.

Inzwischen können Betroffene nach Ansicht von Dr. Späth & Partner von einer Reihe zwischenzeitlich ergangener, oftmals positiver Grundurteile profitieren, die oftmals zeigen, dass teilweise noch gute Chancen bestehen sollten und oftmals immer noch Klagen möglich sein sollten.

Inzwischen hatte auch das OLG Stuttgart mit noch nicht rechtskräftigem Urteil (die Revision zum BGH wurde noch zugelassen) vom 04.04.2019 mit dem AZ. 45 O 1/17 in einem Berufungsurteil entschieden, dass ein Kartellverstoß gegeben ist und die dortige Berufung einer Kartellantin zum größten Teil zurückgewiesen.

So hatte zwar das OLG einen Anscheinsbeweis abgelehnt, aber mitgeteilt, dass nach der Rechtsprechung des BGH, das OLG Stuttgart erwähnt das BGH-Urteil Grauzement vom 12.06.2018, eine tatsächliche Vermutung für entsprechende Kartellschäden gilt und dem auch die Ausführungen des BGH in der Entscheidung Schienenkartell vom 11.12.2018 nicht entgegenstehen würden.

Auch das LG Stuttgart hatte in der obigen von Dr. Späth & Partner erstrittenen noch nicht rechtskräftigen Entscheidung entschieden, dass das vorliegende Kartell eine Einschränkung des Preiswettbewerbs bezweckte und auch z. B. keine Verjährung eingetreten ist sowie sich die beklagte Daimler AG auch nicht auf das BGH-Urteil vom 11.12.2018 – KZR 26/17 – Schienenkartell – berufen könne.

Lediglich bei einigen Lkw, die im Jahr 1997 gekauft wurden, und für einige Lkw, bei denen laut LG Stuttgart ein sog. indirekter Erwerb vor, nämlich kein Erwerb vom Kartellanten selbst, womit der Schaden nicht nachgewiesen sein soll, wurde die Klage abgewiesen.

Das sind positive Nachrichten für betroffene Speditionen, die nach Ansicht von Dr. Späth & Partner in vielen Fällen immer noch erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen können, denn das von Dr. Späth & Partner erstrittene positive Grundurteil reiht sich ein in eine Reihe weiterer positiver Urteile in Sachen Lkw-Kartell seit dem Jahr 2018:

Vor kurzem hatte auch das Landgericht Stuttgart ein Urteil erlassen, wobei in einem noch nicht rechtskräftigen Grundurteil vom 11.02.2019 gegen einen Kartellanten mit dem AZ. 45 O 4/17 einem Lkw-Käufer gegen einen Kartellanten dem Grunde nach Schadensersatz zugesprochen wurde:

Diverse Prozessfinanzierer finanzieren immer noch oftmals Ansprüche für betroffene Speditionen und Kommunen inklusive aller Kosten wie Gutachterkosten, sodass Betroffene überhaupt keine Kosten haben und lediglich im Erfolgsfall zwischen ca. 30 – 33 % vom erstrittenen Betrag abgeben müssen.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB arbeiten z. B. mit 2 Prozessfinanzierern zusammen, die ab ca. 50 gekauften Lkw alle Kosten übernehmen, d. h., vor allem auch alle Gutachterkosten. 

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte arbeiten dabei mit Einzelklagen, d. h., für jede Spedition einzeln, eine Strategie, die sich als richtig erwiesen hat, da bei Abtretungsmodellen teilweise Unsicherheit besteht, ob diese zulässig sind.

In diversen Fällen können Betroffene ihre Forderungen aus dem Lkw-Kartell für von ihnen gekaufte Lkw sogar an institutionelle Investoren verkaufen, oftmals eine sehr hilfreiche Option auch ab teilweise 5-10 Lkw.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: „Betroffene, die noch nichts unternommen haben, sollten meiner Ansicht nach nicht mehr warten, um ihre Ansprüche geltend zu machen, denn oftmals ist, vor allem für Lkw-Käufe ab 2003 und später, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, noch keine Verjährung eingetreten und die ersten positiven Grundurteile sind sehr positiv zu werten. Allerdings sollten sich Betroffene beeilen, weil demnächst wieder in diversen Fällen Verjährung eintreten könnte“.

Wann Verjährung eintritt, muss zwar immer im Einzelfall geprüft werden, die Kanzlei Dr. Späth & Partner z. B. vertritt aber noch geschädigte Lkw-Käufer, die in den Jahren 2003 bzw. 2004 und später, also bis 2011 oder gar 2012, oder noch später noch Lkw erworben haben. 

In vielen Fällen ist daher noch keine Verjährung eingetreten, wie auch von diversen Gerichten inzwischen entschieden wurde.

Betroffene Unternehmen und Kommunen des Lkw-Kartells sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten also keine Zeit mehr verlieren, um ihre Ansprüche umgehend prüfen zu lassen und dann auch durchzusetzen, denn die mögliche Verjährung ist immer im Auge zu behalten, so könnten demnächst wieder diverse Ansprüche verjähren und auf eine verjährte Forderung werden die Kartellanten nicht mehr bezahlen.

Betroffene Lkw-Käufer können sich gerne umgehend an Dr. Späth & Partner wenden.


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