FTX: Holen Sie Ihr Geld zurück! Frist Ende Mai! Anwaltsinfo

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Bei der insolventen Kryptobörse FTX besteht die letzte Chance zur Anmeldung bzw. Vervollständigung von Forderungen bis 01.06.2025 (allerdings sollte die  Zeitverschiebung eingeplant werden), worauf die Kanzleien Dr. Späth & Partner, Berlin (www.dr-spaeth.com) und Bergdolt RAe (www.ra-bergdolt.de), München, die bereits diverse betroffene FTX-Anleger vertreten, hinweisen.

Die Forderungsanmeldung war und ist unbedingt zu empfehlen, da die Insolvenzquote wohl bei über 100 %, wohl bei 119 % der ursprünglichen Forderung, liegen soll.

Wer also z.B. zum Stichtag November 2022, dem Zeitpunkt der Insolvenz von FTX, umgerechnet ca. 100.000 € in Bitcoin auf FTX hatte, wird diesen Betrag wohl auch in etwa zurück erhalten im Insolvenzverfahren.


Denn die Forderungsanmeldung/Vervollständigung der Forderungsanmeldung ist nach Mitteilung der Kanzleien Dr. Späth & Partner und Bergdolt noch einige Wochen lang möglich sein , voraussichtlich bis zum 01.06.2025, weil die Frist verlängert wurde vom 03.03.2025 bis zum 01.06.2025.

Der Know-Your-Customer-Prozess kann z.B. vermutlich noch vervollständigt werden, sofern er schon begonnen wurde.

Diverse Anleger teilen mit, dass sie hier nur bis Punkt 3 gekommen sind, allerdings der Prozess bis Punkt 9 durchgeführt werden muss. 

Auch ein Video-Identverfahren ist ggf. durchzuführen.

Auszahlungen sollen unter Umständen auf eine Wallet-Adresse erfolgen, so dass geprüft werden sollte, ob eine Wallet eingerichtet werden muss zur Auszahlung.

Betroffene Anleger sollten daher unbedingt umgehend die Forderungsanmeldung/Vervollständigung der Forderungsanmeldung vornehmen, ggf. über eine Anwaltskanzlei wie Dr. Späth & Partner oder Bergdolt RAe, die hierfür gerne bereit stehen, weil ansonsten nach Abschluss des Datums 01.06.2025 der entgültige Verfall der Forderungen droht, was sehr schade wäre, da wohl zumindestens zum Stichtag November 2022 die vollständigen Auszahlungen erfolgen werden.

Die Zeitverschiebung Deutschland/USA sollte berücksichtigt werden.

Rechtsschutzversicherten Anlegern sei gesagt, dass sie prüfen können, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, Dr. Späth & Partner und Bergdolt RAe ist es in bereits in der Vergangenheit gelungen, diverse Rechtsschutzversicherungen zur Kostenübernahme in dem Fall zu bewegen. 

Betroffene FTX/FTX.EU-Anleger können sich gerne an die Kanzleien Bergdolt RAe und Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die bereits seit November  2022 in dem Fall FTX tätig sind und seitdem auch diverse europäische Arrestbefehle für Betroffene erstreiten konnten.

Beide Kanzleien sind seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnten schon viele Erfolge für geschädigte Anleger erstreiten



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