Lkw-Kartell: Unternehmen können immer noch Ansprüche geltend machen! Doch es eilt: Verjährung droht

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In Sachen Lkw-Kartell können geschädigte Unternehmen wie Speditionen oder Städte und Kommunen immer noch ihre Schadensersatzansprüche gegen die Kartellanten, die Lkw-Hersteller Daimler, Volvo/Renault, MAN, Iveco, DAF und Scania geltend machen, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin, die bereits etliche betroffene Unternehmen und Kommunen mit einem Schadensvolumen im zweistelligen Millionenbereich vertritt, hinweist.

Die Europäische Kommission hatte die Kartellanten dabei am19.07.2016 zu einer Rekordstrafe in Höhe von ca. 2,9 Mrd. Euro verurteilt.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten, die mit einem renommierten Prozessfinanzierer und Gutachtenbüro zusammenarbeiten, dürfte der Schaden dabei pro Lkw im Bereich von ca. 10-15 % des jeweiligen Kaufpreises liegen und somit bei ca. 5.000-15.000 € pro Lkw, was natürlich immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden muss.

Zwar dürfte für einen Teil der gekauften Lkws bereits Verjährung eingetreten sein, vor allem für Lkws, die 2002/2003 und früher (also bis ins Jahr 1997) erworben wurden, aber nicht für alle Lkws.

„Vor allem Lkw-Käufer ab dem Jahr 2003/2004 können hier meiner Ansicht nach noch, was im Einzelfall überprüft werden muss, erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, M. Sc. (Nottingham), von Dr. Späth & Partner, „weil zwar die Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt gem. §§ 195, 199 BGB, aber meiner Ansicht nach die Verjährungsfrist gem. § 33 Abs. 5 GWB 2005 für die Zeit des kartellbehördlichen Verfahrens der europäischen Kommission gehemmt war.“

„Da das Lkw-Kartell aber bis zum Jahr 2011 lief und diverse Gutachter zu dem Ergebnis kommen, dass auch im Nachkartellzeitraum bis 2012 oder teilweise sogar darüber hinaus bis 2016 oder 2017 noch Schäden entstanden sind, können also in vielen Fällen immer noch für viele erworbene Lkws Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, zumal für spätere Käufe ab dem Jahr 2003 oftmals die Datenlage bei den Unternehmen zu den erworbenen Lkws besser ist“, so Dr. Späth.

Zugute dürfte vielen Lkw-Käufern kommen, dass inzwischen auch in 2 noch nicht rechtskräftigen Grundurteilen der Landgerichte Hannover vom 18.12.2017, Az. 18 O 8/17, sowie LG Dortmund vom 27.06.2018, Az. 8 U 13/17, grundsätzlich festgestellt wurde, dass den dortigen Klägern grundsätzlich zumindest für einen Teil der erworbenen Lkws ein Schadensersatzanspruch entstanden ist, der aber in den Urteilen der Höhe nach noch nicht beziffert wurde.

Umso wichtiger ist es daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner, dass betroffene Lkw-Käufer ihren Schaden qualifiziert nachweisen können mit einem qualifizierten Gutachten.

Der mit Dr. Späth & Partner zusammenarbeitende Prozessfinanzierer übernimmt dabei ab ca. 30 Lkws pro Unternehmen nicht nur die Kosten für das Klageverfahren wie Anwalts- und Gerichtskosten, sondern auch die Kosten für das Gutachten, das von einer renommierten Gutachtenfirma (Prof. Dr. Dr.) erstellt wird.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte werden selbst Ende November 2018 bereits den ersten Termin vor dem LG Stuttgart für eine erste betroffene Spedition gegen einen Kartellanten wahrnehmen und raten allen betroffenen Unternehmen und Kommunen, nicht mehr länger zu warten, sondern umgehend ihre Rechte wahrzunehmen, denn zum Jahresende 2018 droht für einen Teil der Lkw-Käufe wieder Verjährung einzutreten.


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