LKW-Maut: Fordern Sie Rückerstattung! Achtung Verjährung! Anwaltsinfo

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Der EuGH hatte mit Urteil vom 28.10.2020 (Az. C-321/19) entschieden, dass der Bund den Speditionen seit 2005 zu hohe Mautgebühren berechnet hatte. Jedenfalls die Kosten für die Verkehrspolizei, die etwa mindestens rund 4 % der Mautgebühren ausmachen, hätten nicht mit eingerechnet werden dürfen. Der Klage einer polnischen Spedition wurde damit stattgegeben.

Seit dem 1. Januar 2005 müssen alle LKW mit einem Gesamtgewicht ab 12 Tonnen (ab dem 1. Oktober 2015 sogar ab 7,5 Tonnen) eine streckenbezogene Mautgebühr zahlen. Nach europäischem Recht darf die Mautgebühr nur die Kosten für den Betrieb der Mautstrecken umfassen. Hierzu gehören Bau- und Instandhaltungskosten, polizeiliche Kosten fallen dagegen in die Verantwortung des Staates, der hoheitliche Befugnisse ausübt und nicht lediglich als Betreiber der Straßeninfrastruktur handelt – so entschied der EuGH nun.

Für die betroffenen Speditionen bedeutet dieses Urteil, dass alle zuviel gezahlten Gebühren zurückgefordert werden können – im Einzelfall könnten dies sechs- bis siebenstellige Summen sein. Auch kleinere Speditionen sollten nicht unterschätzen, welche Beträge sich über die Jahre summiert haben, so die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin.

Aufgrund verjährungsrechtlicher Vorschriften besteht akuter Handlungsbedarf. Klagen gegen die Bundesrepublik bzw. das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) müssen bis Ende des Jahres eingereicht werden, anderenfalls könnte Verjährung der Ansprüche drohen, die vor 2017 entstanden sind.  Rechtsanwälte Dr. Späth & Partner mbB, Berlin, gehen dabei nicht davon aus, dass eine Rückzahlung freiwillig oder gar unaufgefordert erfolgt. Der Weg zum Gericht dürfte unvermeidbar sein.

Unsere Berliner Kanzlei, die bereits im Zusammenhang mit LKW-kartellrechtlichen Streitigkeiten zahlreiche Speditionen gegen LKW-Hersteller vertritt, prüft Ihre Ansprüche kostenlos und unverbindlich und steht mit einem Prozessfinanzierer in Kontakt, der prüft, ob eine Finanzierung in Betracht kommt. Noch einmal weisen wir aber darauf hin, dass wegen der drohenden Verjährung Eile geboten ist, um so viel Geld wie möglich zurückzufordern.

Betroffene können sich an die spezialisierten Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Späth & Partner wenden, die seit dem Jahr 2002 im Anleger- und Verbraucherschutz und Kartellrecht tätig ist.

 



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