gm-finanz.com: Betrugsverdacht! Anwaltsinfo

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Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen GM Finanz, www.gm-finanz.com, angeblich ansässig in Graz, Österreich und mit "Kundenbetreuung" in der Schumannstraße 27 in 60325 Frankfurt am Main, besteht inzwischen der konkrete Verdacht, dass Anleger hier einem unseriösen oder gar betrügerischen Kapitalanlageanbieter zum Opfer gefallen sind. 

Absolute Eile ist daher für Anleger geboten, um die von ihnen überwiesenen Gelder zu sichern, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen!

Zwar wirbt GM Finanz z.B. mit Kapitalanlagen an wie z.B. Anlagen in "Festzinsanlagen" oder auch Anlagen in "Fonds" und "ETFs", ebenso mit "Sicherheit: Ihre Investitionen sind durch das Einlagensicherungsgesetz geschützt", oder auch langjähriger Erfahrung, aber, ohne im Besitz der erforderlichen BaFin-Erlaubnis zu sein.

Denn mit Warnhinweis vom 30.04.2024 teilt die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin mit, dass sie gegen die Betreiber von www.gm-finanz.com ermitteln würde, weil die erforderliche Erlaubnis für das Erbringen von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nicht vorliegen würde.  

Schlimmer noch: Die Bafin spricht ausdrücklich davon, dass ein "Identitätsmissbrauch" vorliegen würde zu Lasten der im österreichischen Graz ansässigen GM Finanzdienstleistung GmbH, die aber nach Angaben der BaFin in keiner Verbindung mit der Website www.gm-finanz.com stehen würde.

Damit steht leider fest, dass konkreter Betrugsverdacht vorliegt und die Täter von GM Finanz, www.gm-finanz.com, nicht einmal vor einem Identitätsmissbrauch zurück schrecken!

Ob somit die überwiesenen Gelder der Anleger wirklich wie versprochen angelegt wurden,, ist sehr fraglich, den Beteuerungen der oftmals geschulten Callcenter-Mitarbeiter ist oftmals nicht zu glauben, bei den Angaben auf der Website von www.gm-finanz.com handelt es sich offensichtlich um Falschangaben!

Anleger von GM Finanz, www.gm-finanz.com, sollten  daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, es besteht höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder, wenn nicht umgehend gehandelt wird! Bei einem Abwarten bis zum angeblichen Laufzeitende der "Anlage" könnte es zu spät sein. Rückforderungsansprüche der Anleger bestehen z.B. gem. § 826 BGB und § 812 ff. BGB und sollten nach Ansicht von Dr. Späth geltend gemacht werden.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger, die über GM Finanz, www.gm-finanz.com, ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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