Lloyd Flottenfonds XII: Insolvenzverfahren über MS Daphne Schulte eröffnet

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Der Lloyd Flottenfonds XII investierte in die drei Bulker bzw. Massengutfrachter MS Dora Schulte, MS Diana Schulte und MS Daphne Schulte. Die Gesellschaft der MS Daphne Schulte ist insolvent. Das reguläre Insolvenzverfahren wurde am 2. Juni 2017 am Amtsgericht Niebüll eröffnet (Az.: 5 IN 19/17).

Für die Anleger des 2008 aufgelegten Lloyd Flottenfonds XII stellt sich nach der Insolvenz die Frage, wie es mit der Fondsgesellschaft weitergeht und ob die beiden verbliebenen Fondsschiffe die notwendigen Erträge erwirtschaften können. „Angesichts der immer noch anhaltenden Krise der Handelsschifffahrt können Verluste für die Anleger nicht ausgeschlossen werden“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Ausgelöst wurden die seit Jahren anhaltenden Probleme in der Handelsschifffahrt durch die weltweite Finanzkrise 2008. Bedingt durch die sinkende Nachfrage brachen die Charterraten ein und in der Folge gerieten zahlreiche Schiffsfonds in wirtschaftliche Turbulenzen. Schon als der Lloyd Flottenfonds XII im September 2008 emittiert wurde, zeichnete sich diese globale Wirtschaftskrise ab. Wie bei zahlreichen Schiffsfonds machte sich die Krise auch beim Lloyd Flottenfonds XII bemerkbar und mündete nun vorläufig in der Insolvenz der MS Daphne Schulte.

„Die Anleger des Lloyd Flottenfonds XII müssen sich angesichts der anhaltenden Krise die Frage stellen, ob sie die weitere Entwicklung des Fonds tatenlos abwarten oder jetzt handeln wollen, um ihr eingesetztes Kapital zu schützen“, so Rechtsanwalt Bernhardt. So kann geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein.

„Beteiligungen an Schiffsfonds sind spekulative Geldanlagen mit diversen Risiken. Aufgrund dieser Risiken sind Schiffsfonds in der Regel auch nicht zur Altersvorsorge geeignet“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt. Allerdings wurden die Risiken in den Anlageberatungsgesprächen häufig verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Stattdessen wurden Schiffsfonds häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlage dargestellt. Tatsächlich kann für die Anleger am Ende aber der Totalverlust ihrer Einlage stehen. Daher hätten die Anleger auch über die bestehenden Risiken ihrer Kapitalanlage informiert werden müssen. Wurden solche Beratungspflichten verletzt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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Rechtsanwalt Christof Bernhardt

Kanzlei Cäsar-Preller 


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