Lockerung der Residenzpflicht für Asylbwerber

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Asylbewerber in NRW und Bayern haben jetzt mehr Reisefreiheit. Nach einer Verordnung der Landesregierung NRW vom 21.12.2010 (GV.NRW.39/2010, S. 699 ff.) dürfen sich Ausländer, die nicht oder nicht mehr verpflichtet sind in einer (Erst-)Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, ohne Erlaubnis vorübergehend im gesamten Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen aufhalten.

Ebenso hat die Bayerische Staatsregierung in einer Verordnung vom 1.12.2010 bestimmt, dass sich Asylsuchende in Bayern ohne Erlaubnis im gesamten Regierungsbezirk, in dem ihr Wohnort liegt, vorübergehend aufhalten dürfen.

Die bisher geltende Einschränkung der Bewegungsfreiheit ist damit aufgehoben worden.


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