LV-Fonds „HSC Optivita UK II“ – Klage gegen Vermittler AWD eingereicht

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Die KKWV-Anwaltskanzlei, spezialisiert auf die Vertretung von Anlegern geschlossener Fonds, hat gegen die AWD GmbH eine erste Klage vor dem LG Augsburg eingereicht. Es geht um die Vermittlung des Lebensversicherungsfonds „HSC Optivita UK II".

Die Hanseatische Sachwert Concept GmbH (HSC) hatte in den Jahren 2005 - 2010 insgesamt 11 Fonds entwickelt und in den Vertrieb gebracht, die in britische Lebensversicherungen investieren. Einer der Hauptvertriebspartner war dabei die AWD GmbH gewesen. Investitionen in britische Lebensversicherungen wurden dabei den Anlegern als besonders lukrativ dargestellt,  da britische Lebensversicherungen als besonders werthaltig betrachtet wurden und auch die Bonität der Gesellschaften gesichert sei.

Mittlerweile kann dieses Geschäftsmodell aber als gescheitert betrachtet werden. Zahlreiche der Fonds der HSC leisten daher bereits seit Jahren keine Ausschüttungen mehr.  Beim HSC UK II wurde letztmalig in 2008 ausgeschüttet.

Im vorliegenden Verfahren wird dem AWD vorgeworfen, nicht ordnungsgemäß aufgeklärt zu haben und daher gegen die Pflichten aus dem Vermittlungsvertrag verstoßen zu haben.   So war weder über das Totalverlustrisiko, den Charakter als unternehmerische Beteiligung oder das Haftungsrisiko aufgeklärt worden. Vielmehr wurde der  Fonds als sicher dargestellt, was vor allem auch für die prospektierten Ausschüttungen (anfänglich 8%)  galt. Auch eine Aufklärung über Provisionszahlungen (Kick-Backs) erfolgte nicht.  Zudem betonen die verwendeten Werbematerialien immer wieder die Sicherheit der Anlage und rücken diese in die Nähe von traditionellen Kapitalanlagen. So musste für den Anleger der Eindruck entstehen, es handle sich um Kapitalanlage ohne Risiko und mit sicheren, guten Renditen.

Für Fragen rund um die Lebensversicherungsfonds der HSC oder andere Fondsanlagen steht die KKWV-Anwaltskanzlei als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Wir prüfen gerne im Einzelfall das Bestehen und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die Beteiligten.

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht  ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.  



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