Macht eine Klassenerweiterung einen ungültigen EU-Führerschein gültig?

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Seit dem Jahre 2008 gilt die Rechtsprechung, dass der EU-Führerschein in allen anderen Mitgliedsstaaten nur anzuerkennen ist, wenn sich aus dem Führerschein (FS) selbst die notwendige Niederlassung im Ausstellerstaat ergibt. Problematisch sind die Fälle, in denen FS-Inhaber ihren EU-Führerschein zeitlich vor dieser Entscheidung erworben haben und deshalb ein deutscher Wohnsitz aufgedruckt ist. Diese haben, um ihre eigentlich ungültige Fahrerlaubnis zu retten, nachträglich eine Klassenerweiterung vorgenommen und sich während des Erwerbs der Klassenerweiterung dann im Ausland niedergelassen und von dort dann auch die ausländische Adresse auf ihren FS aufgedruckt bekommen.

Leider reicht diese Erweiterung nicht aus. Die rechtliche Idee war, dass durch die Klassenerweiterung eine neue Eignungsprüfung durch den Ausstellerstaat erfolgt, der dann auch die ungültige Fahrerlaubnisklasse (meist für PKWs) gewissermaßen heilt. Der EuGH hat entschieden, dass auf der Basis einer ungültigen Fahrerlaubnis eine Erweiterung nicht gestützt werden kann (Urt. C-590/10). Damit bliebe letztlich nur, den gesamten FS neu zu erwerben.



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