Mängelbeseitigung nach Kündigung des Bauvertrags ?

  • 1 Minuten Lesezeit
Ein Auftraggeber vergab an einem Objekt Elektoarbeiten an den Auftragnehmer. Der Auftraggeber rügte dann Mängel und forderte die Beseitigung, anderenfalls drohte er Kündigung und Ersatzvornahme an. Schließlich kam es zur Kündigung. Er ließ die gerügten Mängel nach der Kündigung durch einen anderen Unternehmer beseitigen.

Danach stellte er noch weitere Mängel fest und ließ diese ebenfalls im Zuge der Ersatzvornahme beseitigen. Die Kosten der Ersatzvornahme macht er gegen den Auftragnehmer geltend.

Das Gericht stellte fest, dass der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer Gelegenheit hätte geben müssen, die weiteren Mängel selbst zu beseitigen, nur dann kann er auch Ersatz dieser Kosten verlangen.

Dies entspricht der gängigen Rechtsprechung. Der Unternehmer soll das Recht behalten, auch nach der Kündigung Mängel an der bis zur Kündigung erbrachten Leistung selbst zu beseitigen.

Fazit:
Wurde wegen Mängeln eine Frist zur Beseitigung gesetzt und dann gekündigt und treten danach neue Mängel auf, so bedarf es für diese einer neuen Beseitigungsaufforderung mit Fristsetzung, sonst könne die Kosten dafür nicht vom Unternehmer verlangt werden.

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sascha Förthner

Beiträge zum Thema