Magellan Maritime Services GmbH – Investoren sollten Forderungen nicht verjähren lassen

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Container-Direktbeteiligung schützt nicht vor Schäden in der Insolvenz

Dass eine Direktinvestition in Container nicht vor Schäden schützt, müssen die fast 10.000 Investoren der insolventen Magellan Maritime Services GmbH leidvoll erfahren. Das Konstrukt, wonach die Zeichner der Container-Beteiligungen zugleich Eigentümer der Container werden sollten, schützt im Falle der Insolvenz gerade nicht vor größeren Schäden.

Umstrittene Eigentümerposition

Am 01.09.2016 wurde über das Vermögen der Magellan Maritime Services GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gläubiger, überwiegend die Investoren, haben rund 400 Mio. € zur Insolvenztabelle als Schaden angemeldet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Peter-A. Borchardt, hatte gestützt auf ein Gutachten zunächst bestritten, dass die Investoren tatsächlich Eigentümer geworden sind. Das löste in der Gläubigerversammlung am 18.10.2016 heftige Proteste aus. Nach einem weiteren Gutachten positionierte sich der Insolvenzverwalter schließlich so, dass die Investoren zwar Eigentümer geworden seien, aber vorab nur den Wert für einen 7 Jahre alten Container mittlerer Art und Güte verlangen können.

Container-Verkauf kompensiert einen Teil des Schadens

Diese Position ermöglichte einen schnellen Verkauf der Container an die Buss Global-Gruppe, dem die meisten Investoren auch zustimmten. Durch den Verkauf floss ein Kaufpreis von 160 Mio. € an den Insolvenzverwalter. Einen Anteil von 100 Mio. € hat der Insolvenzverwalter an die Investoren bereits ausgezahlt. Bei guter Entwicklung des Containermarktes sollen noch weitere ca. 12 Mio. € fließen. Insgesamt dürften noch maximal 85 Mio. € zur Verteilung an die Gläubiger zusammenkommen. Bezogen auf die angemeldeten Forderungen dürften damit weniger als 50 % zur Auszahlung kommen.

Nach Abwicklung der Insolvenz verbleiben hohe Verluste

Der Insolvenzverwalter hatte ja angekündigt, dass er mit einer recht hohen Quote rechnet. Das mag bezogen auf die festgestellten Forderungen im Ergebnis auch zutreffen. Von den angemeldeten Forderungen hatte der Insolvenzverwalter ja jene bestritten, die den prognostizierten Verkaufserlös betreffen. Ein Anteil, der dem Wert beim Verkauf entspricht, wird wohl noch zur Tabelle festzustellen sein. Ein erheblicher Schaden wird aber auch nach Beendigung der Insolvenz verbleiben. Je später sich Investoren beteiligt haben, desto höher wird dieser Betrag ausfallen, da diese Investoren kaum oder keine Mietzahlungen mehr erhalten haben. Für einen Mandanten, der noch im Dezember 2015 Container-Beteiligungen gezeichnet hatte, errechnen wir dabei, dass er auf einem Schaden von mehr als 40 % des Investitionsbetrages sitzen bleiben wird. Entgangene Nutzungen und entstandene Kosten sind dabei noch nicht einmal berücksichtigt. 

Schadensersatzansprüche gegen Dritte

Angesichts dieser Aussichten sollten betroffene Anleger weitergehende Ansprüche gegenüber Dritten prüfen lassen. Ein Abwarten bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens ist dabei wegen der knappen Verjährungsfristen nicht geboten. Der Insolvenzverwalter hatte in seinem letzten Bericht mitgeteilt, dass mit einer Beendigung des Insolvenzverfahrens vor 2022 nicht zu rechnen sei. Wer erst dann seinen verbleibenden Schaden weiterverfolgen will, wird sich den Einwand der Verjährung entgegenhalten lassen müssen. Auch wenn noch nicht feststeht, wie hoch der Schaden im Ergebnis sein wird, können weitergehende Ansprüche bereits jetzt verfolgt werden.

Verletzung von Aufklärungspflichten

In Betracht kommen insbesondere Schadensersatzansprüche gegen Berater und Vermittler, wenn diese die Risiken, die mit einer Container-Beteiligung verbunden sind, nicht aufgezeigt oder sogar heruntergespielt haben. Problematisch sind auch Fälle, bei denen die Container-Beteiligung wegen der kurzen Laufzeiten gerade für ältere Anleger als besonders geeignet für die weitere Altersversversorgung angeboten wurden.

Falsche Angaben zum Container-Geschäft

Das Insolvenzverfahren und die im Verlauf des Insolvenzverfahrens bekannt gewordenen Hintergründe zeigen sehr deutlich, dass die Magellan Maritime Services GmbH ihr Geschäft über viele Jahre anders geführt hat, als es gegenüber den Investoren dargestellt wurde. So lagen die von der Gesellschaft garantierten Mieten erheblich unter den Mietzahlungen, die die Reedereien tatsächlich erbracht hatten. Die Container wurden nach dem Auslaufen der Verträge zu erheblich niedrigeren Preisen verkauft als prognostiziert. Den Investoren wurden gleichwohl die prognostizierten Beträge gezahlt. Gegenüber den Investoren sollte so der falsche Eindruck erweckt werden, das Geschäft entwickle sich planmäßig und störungsfrei. Abhandengekommene Container wurden nicht ersetzt, obwohl es gegenüber den Investoren von der Geschäftsführung anders dargestellt worden war. Zahlreiche weitere Punkte lassen sich in diesem Zusammenhang benennen, sodass sich auch die frühere Geschäftsführung fragen lassen muss, ob sie damit interessierte Investoren bewusst in die Irre leiten wollte. 

Betroffene Investoren der Magellan Maritime Services GmbH können sich an die Schädler Narloch Rechtsanwälte Partnerschaft mbB wenden und ihre Ansprüche individuell prüfen lassen.

Jana Narloch – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht – München


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