Mahnbescheid Amtsgericht Hünfeld – Rechtsanwalt Daniel Sebastian

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Was viele Verbraucher tun, um sich erfolgreich zu wehren!

Sie haben einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Hünfeld im Postkasten. Als Anschlussinhaber sollen Sie für die DigiRights Administration GmbH viel Geld zahlen. Konkret lautet der Vorwurf: Unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke aus dem Repertoire des Antragstellers gem. Abmahnung. Das bedeutet, man wirft Ihnen vor, dass Sie persönlich als Internet-Anschlussinhaber mit Hilfe des Computers und einer Software diverse Musiksongs im Internet in sog. Tauschbörsen (FILESHARING) weitergegeben haben. Das ist illegal und soll daher geahndet werden.

Wurde auf die damalige Daniel Sebastian Abmahnung nicht entsprechend reagiert, wird die „Zahlungsbereitschaft“ des Verbrauchers nunmehr beeinflusst, indem man einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt. Viele Empfänger schrecken dadurch zusammen. Insbesondere die Zustellung vom Gericht macht vielen Betroffenen Eindruck. 

Was ist gegen den Mahnbescheid zu tun?

Bewahren Sie Ruhe – Wehren Sie sich!

Eine Verteidigung lohnt sich immer! Lassen Sie das Problem allerdings unbearbeitet liegen, droht eine Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, obwohl Sie als Verbraucher eventuell überhaupt nicht in der Haftung stehen. In vielen Fällen können Sie jedoch mit anwaltlicher Hilfe die hohen Geldforderungen aus dem Daniel Sebastian Mahnbescheid abwehren. Daher seien sie aktiv und gehen das Problem an. Am Ende sparen Sie viel Geld.

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Im Mahnbescheid aus Hünfeld sind Fristen genannt. So sollen Sie innerhalb von 2 Wochen zahlen. Verschenken Sie daher keine Zeit & nutzen Sie die kostenlose Erstberatung von Baumeister Rosing. Dieser Service steht Ihnen bundesweit zur Verfügung. Schnell erfahren Sie von einem erfahrenen Anwalt im Urheberrecht die nächsten Schritte. Mit der richtigen Strategie sparen Sie am Ende viel Geld. Wir helfen beim Widerspruch und der Abwehr der Forderungen.

Muss ich Geld an die DigiRights Administration oder Daniel Sebastian bezahlen?

Ob Sie als Verbraucher tatsächlich den geforderten Geldbetrag schulden, hängt vom Einzelfall ab. Nicht jeder Empfänger einer Daniel Sebastian Abmahnung ist auch schlussendlich für den behaupteten Musiktausch im Internet in der Verantwortung. Insbesondere gibt es keine per se Haftung für den Anschlussinhaber. Vielmehr können sich Haushalte mit mehreren Nutzern (z. B.: Familie & WG) sowie bei Gästen & Besuchern (z. B.: AirBnB, Vermietung, Hostel, Hotel) gut zu Wehr setzen. Dann kann sich der Verbraucher regelmäßig mit Erfolg verteidigen, sodass kein Geld an den Abmahner fließt.

Rechtliche Ausgangslage für den Anschlussinhaber

Anfangs besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Inhaber des Anschlusses auch für die hierüber begangenen Rechtsverletzungen persönlich verantwortlich ist. Gerade der Inhaber des Anschlusses nutzt sein Internet ja regelmäßig selbst (siehe auch BGH, Urteil vom 15.11.2012, I ZR 74/12). Der Verbraucher steht daher mit dem Rücken zur Wand. Daher müssen Sie sich wehren und diesen Anscheinsbeweis entkräften.

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