Mahnbescheid der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe für Bushido

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Uns haben heute mehrere Anrufe erreicht, in denen uns geschildet wurde, dass die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Mahnbescheide beantragt hat. Gegenstand der Abmahnungen sind Kostenforderungen aus Abmahnungen, die im Jahr 2010 für Bushido (Anis Ferchichi) verschickt wurden.

Wie sollte man auf einen Mahnbescheid der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe reagieren?

Wenn man der Auffassung ist, dass die Abmahnung zu Unrecht erfolgt ist, sollte man dem Mahnbescheid widersprechen. Dafür ist dem Mahnbescheid ein Formular beigefügt. Der Mahnbescheid wurde einem förmlich zugestellt. Die förmliche Zustellung führt dazu, dass der Zugang nachgewiesen werden kann. Dies ist wichtig, da ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid nur innerhalb von 14 Tagen möglich ist. Sollte bisher noch keine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben worden sein, sollte dies spätestens jetzt nachgeholt werden. Ist die Abmahnung zu Recht erfolgt sein, sollte eine Einigung mit der Kanzlei herbeigeführt werden. In jedem Falle sollten Sie sich durch einen spezialisierten Rechtsanwalt vertreten lassen.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte stehen für eine Ersteinschätzung jederzeit gerne telefonisch zur Verfügung.


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