Mahnbescheid nach Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten?

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Derzeit werden offenbar in zahlreichen alten Abmahnangelegenheiten der Kanzlei Waldorf Frommer gerichtliche Mahnbescheide beantragt. Wenige Wochen vor Jahresende ist dies sicherlich keine Überraschung, droht doch allmählich in einigen Angelegenheiten die Verjährung.

Bei einem Mahnbescheid handelt es sich um eine gerichtliche Verfügung, die in jedem Fall beachtet werden muss. Die Einleitung des Mahnverfahrens stellt einen Teil des gerichtlichen Verfahrens dar, mit der zugleich die außergerichtliche Geltendmachung der Ansprüche endet. Grundsätzlich: der Erlass eines Mahnbescheides wird oft schon deswegen beantragt, weil dieser zum einen kostengünstig ist, zum anderen der Sachverhalt nicht richterlich geprüft wird. Das bedeutet: ein Mahnbescheid ist für den Antragssteller ein einfaches und vor allem schnelles gerichtliches Verfahren, um einen Titel zu erhalten.

Wichtig ist, dass auf einen Mahnbescheid in jedem Falle reagiert werden muss. Das Mahnverfahren stellt für den Gläubiger einer vermeintlichen Forderung vor allem einen kostengünstigen und schnelleren Weg dar, um an einen vollstreckbaren Titel zu kommen als wenn er dies mittels eines Klageverfahrens tut. Insbesondere wird im Rahmen eines Mahnverfahrens nicht geprüft, ob die Forderung tatsächlich besteht, weil diese Prüfung dem möglicherweise folgenden Verfahren nach einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid vorbehalten ist.

Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die Zustellung des Mahnbescheids: nach Zustellung muss einem Mahnbescheid (sofern die geltend gemachte Forderung nicht besteht) innerhalb von zwei Wochen widersprochen werden. Andernfalls kann auf Grundlage des Mahnbescheids ein Vollstreckungsbescheid ergehen, mit dem dann auch tatsächlich ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Eine rechtliche Prüfung erfolgt im Ergebnis nur, wenn nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid der vermeintliche Gläubiger seinen Anspruch in einer der Klageschrift entsprechenden Form begründet und hiergegen durch den Betroffenen sodann Einwendungen entgegengebracht werden.

Daneben hat der Mahnbescheid noch einen weiteren Zweck: Der Mahnbescheid kann die Verjährung hemmen und ermöglicht so unter Umständen eine längere Geltendmachung des Anspruchs.

Selbstverständlich ersetzt dieser Überblick nicht die einzelfallbezogene Beratung durch einen Rechtsanwalt. Betroffene, denen ein Mahnbescheid zugestellt worden ist, sollten sich jeweils an einen Rechtsanwalt wenden, der insbesondere im Bereich Urheberrecht/ Filesharing-Abmahnungen erfahren ist.


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