Mahnbescheid oder Klage der Rechtanwälte Gröpper Köpke wegen Tätigkeit als gemeinsamer Vertreter

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Wurde Ihnen ein Mahnbescheid oder eine Klage der Kanzlei Gröpper Köpke aus Hamburg wegen Kosten der Tätigkeit als "gemeinsamer Vertreter" der Gläubiger im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Konservenfabrik Zachow GmbH & Co. KG zugestellt? 

Uns wurden mehrere Mahnbescheide und Klagen der Hamburger Rechtsanwälte Gröpper Köpke zur Prüfung vorgelegt. Die Rechtsanwälte fordern eine Vergütung für die mutmaßliche Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Konservenfabrik Zachow GmbH & Co. KG. So berufen sich die Rechtsanwälte Gröpper Köpke darauf, gemäß § 7 SchVG als so genannter „Gemeinsamer Vertreter“ der Gläubiger bestellt worden zu sein und namens und im Auftrag der Gläubiger Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet zu haben. Mit den aktuellen Mahnbescheiden und Klagen macht die Kanzlei die dabei mutmaßlich entstandenen Kosten bei den jeweiligen Gläubigern selbst geltend. 

Unserer Einschätzung nach bestehen gleich aus mehreren Gründen erhebliche Zweifel an der Berechtigung der geltend gemachten Forderung, sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach. So ist nicht zuletzt hoch umstritten, ob die Gebühren des gemeinsamen Vertreters überhaupt von den jeweiligen Gläubigern zu tragen sind. Trotz guter Argumente gegen die geltend gemachten Ansprüche sollte man gerade bei Vorliegen eines Mahnbescheides oder einer Klage keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten die Gefahr besteht, dass die geltend gemachten Ansprüche rechtskräftig tituliert werden.

Haben Sie eine entsprechende Zahlungsaufforderung, einen Mahnbescheid oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder eine Klage erhalten? Kontaktieren Sie uns gerne, um die möglichen Handlungsoptionen durchzusprechen. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.


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