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Mahnbescheid - Was tun?

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Welche Folgen hat ein Mahnbescheid?

Der Mahnbescheid ist der letzte Schritt um einen Zwangsvollstreckungstitel, wenn auch nur einen vorläufigen gegen Sie zu erwirken. Widersprechen Sie dem Mahnbescheid nicht, folgt innerhalb von wenigen (i.d.R. zwei bis vier) Wochen der Vollstreckungsbescheid. Ihr Gläubiger hat dann zunächst einen vorläufigen und dann, falls Sie wieder untätig bleiben, einen endgültigen Zwangsvollstreckungstitel gegen Sie in der Hand. Die Folgen werden nicht auf sich warten lassen: Auf Antrag des Gläubigers kann der Gerichtsvollzieher bei Ihnen klingeln und nach wertvollen Gegenständen suchen, der Rechtspfleger des Vollstreckungsgerichts die Pfändung Ihres Lohnes beim Arbeitgeber und die Kontopfändung veranlassen. Lassen Sie es nicht so weit kommen!

So handeln Sie bei einem Mahnbescheid 

Sie haben zunächst zwei Handlungsalternativen: Sie können nichts tun, was nicht zu empfehlen ist, weil es dann wie oben beschrieben zum Vollstreckungsbescheid höchstwahrscheinlich kommen wird oder Sie legen gegen den Mahnbescheid förmlichen Widerspruch ein. Wie das geht, ist in der dem Mahnbescheid beigefügten Rechtsmittelbelehrung erklärt. Grundsätzlich ist empfehlenswert, Widerspruch einzulegen und dann mit dem Gläubiger zielgerichtet zu verhandeln.

Ihr weiteres Vorgehen ist dabei von einer weiteren Unterscheidung abhängig: Ist die vom Gläubiger durch den Mahnbescheid verfolgte Forderung berechtigt oder unberechtigt.  Handelt es sich um eine berechtigte Forderung, dann müssen Sie wissen, dass der nächste Eskalationsschritt die Klage sein wird. Wenn die Forderung berechtigt ist und vom Gläubiger notfalls bewiesen werden kann, hat es keinen Sinn, der Sache aus dem Weg zu gehen. Wie Sie trotz finanziellen Engpass Ihre Forderung bezahlen können, erläutern wir Ihnen im letzten Abschnitt dieses Rechtstipps.

Falls die Forderung unberechtigt ist, müssen Sie dennoch einen Widerspruch einlegen. Denn das den Mahn- und später auch den Vollstreckungsbescheid erlassene Gericht prüft zu keinem Zeitpunkt, ob die Forderung wirklich stichhaltig ist. Theoretisch kann auch ins Blaue hinein behauptet werden, man habe eine Forderung gegen Sie. Sie müssen daher in jedem Falle Widerspruch einlegen. Eine Klage wird der ‚Schein-Gläubiger‘ in der Regel mangels Beweisbarkeit seiner Forderung nicht versuchen. Ob Sie dagegen noch gegen den ‚Schein-Gläubiger‘ vorgehen sollten, hängt von dessen Renitenz ab. Es kann eine Feststellungsklage geboten sein, damit Sie zukünftig nicht überrascht werden. Im Zweifel sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.  

Wie kommt es zum Mahnbescheid?

Der Stein kommt meist durch nicht gezahlte Rechnungen ins Rollen. Im besten Fall war man einfachmal schluderig, im schlimmsten Fall hat man ein grundlegendes Geldproblem. Dem Mahnbescheid gehen in der Regel mindestens zwei Mahnungen voraus, dann erfolgt oft die Weitergabe an ein Inkassounternehmen, ggf. wird noch ein Anwalt mit dem Eintreiben der Rechnung beauftragt. In diesem Verlauf stellt der Gläubiger selbst, meist aber seine beauftragten Forderungseintreiber das gerichtliche Mahnverfahren in Aussicht. Erfolgt keine Einigung, wird beim zuständigen Amtsgericht ein Mahnverfahren in Gang gesetzt.

Oftmals werden hierfür gesonderte Mahngerichte vom jeweiligen Bundesland eingerichtet, die zentral für einen Bezirk für den Erlass der Bescheide zuständig sind. Der Mahnbescheid wird nach einem Antrag, der den formalen Voraussetzungen entspricht, erlassen, ohne dass die Begründetheit der geltend gemachten Forderung geprüft wird. Das ist wichtig zu wissen! Denn die gerichtliche Zustellung des Mahnbescheids bei Ihnen bedeutet nicht, dass die Forderung des Gläubigers zutreffend und zu bezahlen ist.

Mahnbescheid – oft ein Zeichen für andauernde Zahlungsschwierigkeiten

In finanzielle Schieflage zu geraten, ist nichts, wofür man sich schämen müsste, auch wenn es ein schambehaftetes Thema ist. Die Gründe für Schulden sind oftmals Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung oder Sterbefälle. Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten haben oder regelmäßig gemahnt werden, sollten Sie sich Gedanken über Möglichkeiten der Entschuldung machen. Denn der Schuldenkreislauf setzt sich regelmäßig fort, sodass die Schulden mit der Zeit immer größer werden.

Wir von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ sind eine in der Entschuldung von Verbrauchern und Unternehmern erfahrene Anwaltskanzlei. Mein Team von Schuldnerberatern und Insolvenzexperten analysiert Ihre Schuldensituation und entwirft für Sie einen auf Ihre jeweilige Situation passenden Entschuldungsplan. Auch treten wir mit Ihren Gläubigern in Kontakt und können einen außergerichtlichen Schuldenvergleich aushandeln oder wir betreuen Sie bei einem Insolvenzverfahren, mit dem Sie oft bereits nach 3 Jahren schuldenfrei sein können. Die Erfahrung beweist, dass Gläubiger wesentlich eher auf professionelle aufbereitete Vergleichsangebote eingehen. 

Wenn Sie Ihre Schuldensituation in den Griff bekommen möchten, können Sie sich in einem unverbindlichen kostenlosen Erstberatungstermin über Ihre Möglichkeiten der Entschuldung bei uns informieren lassen. Wir sind telefonisch unter 0221 6777 55 00, per E-Mail unter info@anwalt-kg.de oder über unser Online-Formular erreichbar.



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