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Mahnbescheid während des Urlaubs erhalten - was nun?

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Sie sind gerade aus dem Urlaub zurückgehkehrt und haben beim Leeren des Briefkastens einen gelben Briefumschlag vom Amtsgericht entdeckt?

Dann wurde Ihnen in Ihrer Urlaubszeit ein Mahnbescheid zugestellt. Doch was bedeutet das?

Berechtigter oder unberechtigter Mahnbescheid?

Es gibt zwei Möglichkeiten, wenn Ihnen ein solcher Mahnbescheid zugestellt wurde: 

  1. Sie und auch niemand anderes aus Ihrem Haushalt, können etwas mit der im Mahnbescheid angeführten offenen Forderung etwas anfangen.
    → Hier könnte es sich um einen unberechtigten Mahnbescheid handeln, ggf. sogar um versuchten Betrug.
  2. Sie kennen die Forderung aus dem Mahnbescheid.
    → Der Mahnbescheid wurde zurecht gegen Sie erlassen.


1. Unzulässiger Mahnbescheid - im Urlaub zugestellt

Sie erkennen einen gerichtlichen Mahnbescheid an folgenden Merkmalen:

  • Er wurde von dem zuständigen Mahngericht versendet
  • Er befindet sich immer in einem gelben Umschlag:

⚠ Achtung: Sollte bei Ihnen ein Brief eingegangen sein, der nicht in einem solchen Umschlag steckte, aber als "Mahnbescheid" betitelt wurde, handelt es sich um einen Betrugsversuch.


💡  Wichtig: Bewahren Sie solche gelben gerichtlichen Umschläge immer auf. Sie dienen als einziger Nachweis für das Zustelldatum, das bei einem möglichen Widerspruch entscheidend ist.

Widerspruch bei unberechtigtem Mahnbescheid

Wenn Ihnen die Forderung aus dem Mahnbescheid, den Sie im Urlaub erhalten haben, gänzlich unbekannt ist und Sie sich sicher sind, dass die Forderung gegen Sie nicht besteht, sollten Sie unbedingt Widerspruch einlegen. 

Bei einem "echten" Mahnbescheid liegt hierfür ein vorgefertigtes Formular mit im Umschlag. Sie können den Widerspruch unbegründet einreichen und haben dafür maximal 2 Wochen Zeit.

Sollten Sie aufgrund Ihres Urlaubs erst nach diesen 2 Wochen, also verspätet, Widerspruch einreichen, wird dieser automatisch als Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid gewertet, den der Gläubiger in der Zwischenzeit beantragen konnte.

Das bedeutet, dass der nächste Schritt in jedem Fall ein Gerichtsverfahren ist. 


💡  Wichtig für Sie zu wissen: Das Zustelldatum ist immer das Datum, welches der Briefträger auf dem gelben Umschlag auf der Vorderseite einträgt (siehe Bild). Es spielt keine Rolle, wann Sie den Brief aus dem Briefkasten geholt oder geöffnet haben.



Zulässiger Mahnbescheid - im Urlaub zugestellt

Bevor Sie einen Mahnbescheid erhalten, haben Sie in der Regel bereits mehrere Mahnungen von dem betreffenden Gläubiger erhalten. 

⚠ Wenn Sie also einen längeren Urlaub planen und vorher bereits mehrere Mahnungen von einem oder mehreren Gläubigern erhalten haben, sollten Sie alarmiert sein und mit einem Mahnbescheid während des Urlaubs rechnen. 


💡  Informieren Sie am besten jemanden, der sich zuhause für Sie Ihre Post ansieht und Sie bei einem eingegangenen Mahnbescheid informieren kann.



Mahnbescheid ist zulässig - was passiert als nächstes?

Auf einen Mahnbescheid, dem nicht wider­sprochen wurde, folgt ein durch ein Gericht erlassener Vollstreckungs­bescheid. Hat ein Gläubiger diesen gegen Sie erwirkt, hat er einen Titel gegen Sie und kann seine Forderung 30 Jahre lang gegen Sie vollstrecken. 

Das kann zum Beispiel bedeuten, dass sich im Rahmen der Zwangs­vollstreckung der Gerichtsvollzieher bei Ihnen ankündigt.

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Foto(s): AdvoNeo Schuldnerberatung

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